Energiepreis-Protest > E.ON edis
Preiserhöhung widersprochen und Eon Edis reagiert
eislud:
@Black
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Die darin enthaltene Preisanpassungsklausel ist höchstwahrscheinlich nach § 307 BGB ungültig.
--- Ende Zitat ---
Dem ist nichts hinzuzufügen. Dafür muß man kein Hellseher sein und auch kein Urin Geller.
Einfach deshalb, weil es kaum wirksame Preisänderungsklauseln gibt.
Formuliere doch mal eine wirksame Preisänderungsklauseln.
Emsländer:
@Black
..hoffentlich dürfen Sie dieses Bild verwenden..aber Sie sind ja Anwalt!!
Black:
--- Zitat ---Original von eislud
Formuliere doch mal eine wirksame Preisänderungsklauseln.
--- Ende Zitat ---
(EVU) darf den Festpreis und den Verbraucherpreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen“,
Das OLG Celle hält die Klausel für wirksam (Urteil vom 17.01.2008 - 13 U 152/07 ).
RR-E-ft:
@Black
Da kannte das OLG Celle aber die Entscheidung des BGH vom 29.04.2008 - KZR 2/07 noch nicht, die dem entgegenstehen wird. (\"Darf.... anpassen\").Schließlich hatte das OLG Celle deutliche Skrupel und deshalb die Revision zugelassen.
Christian Guhl:
@Black
Ich schrieb ausdrücklich \"höchstwahrscheinlich\". Ein Jurist, der auch \"AGB-Papst\" genannt wird (ich habe leider den Namen vergessen), soll einmal gesagt haben, dass es in Deutschland keine gültige Preisanpassungsklausel gibt.
@thx222
Legen Sie Widerspruch mit dem Musterschreiben ein und zahlen Sie nur den vertraglich vereinbarten Preis. Zur Sicherheit legen Sie die Differenz zum geforderten Preis zurück. Um nicht im Laufe des Jahres zuviel zu zahlen, kürzen Sie die Abschlagzahlungen.
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