Energiepreis-Protest > HanseWerk

gerichtlicher Mahnbescheid der zweite

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T. Schlagowski:
Nicht \"aber\".

Noch einmal: Auch nach Entschuldigungs-Schrieb den Widerspruch in jedem Fall absenden. Alle Kosten dafür belegen und von der nächsten Jahresrechnung abziehen.

faun:
Gestern kam vom Amtsgericht Schleswig, hatte komplett wiedersprochen, das das Mahnverfahren eingestellt worden ist.:]

T. Schlagowski:
Auch das 1. Mahnverfahren?

Geschäftsnummer und Betrag beziehen sich doch nur auf den 2. Mahnbescheid, richtig?

Wir lassen das noch genau klären.

Thomas Schlagowski

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/

p.s.: Schon Jahresabrechnung erhalten? Dann nicht die unter \"Beitragsermittlung\" schamhaft versteckte \"Bonuszahlung\" von €30 netto in der eigenen Gegenrechnung vergessen.

Und wegen der Aufrechnung der eigenen Kosten für den 2. Mahnbescheid gibt es demnächst auch weitere Infos.

faun:
ja bezieht sich auf das 2 Mahnverfahren.

T. Schlagowski:
Seit wenigen Minuten ist er \"auf dem Markt\", unser Newsletter 6 mit folgenden Themen:

1. E.on Bonuszahlung und eigene Gegenrechnung
2. Information des Mahngerichtes Schleswig
3. Rückersattung der eigenen Kosten für 2. Mahnbescheid.

Grüße

Thomas Schlagowski

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