Energiepreis-Protest > HanseWerk
gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
T. Schlagowski:
Nicht \"aber\".
Noch einmal: Auch nach Entschuldigungs-Schrieb den Widerspruch in jedem Fall absenden. Alle Kosten dafür belegen und von der nächsten Jahresrechnung abziehen.
faun:
Gestern kam vom Amtsgericht Schleswig, hatte komplett wiedersprochen, das das Mahnverfahren eingestellt worden ist.:]
T. Schlagowski:
Auch das 1. Mahnverfahren?
Geschäftsnummer und Betrag beziehen sich doch nur auf den 2. Mahnbescheid, richtig?
Wir lassen das noch genau klären.
Thomas Schlagowski
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/
p.s.: Schon Jahresabrechnung erhalten? Dann nicht die unter \"Beitragsermittlung\" schamhaft versteckte \"Bonuszahlung\" von €30 netto in der eigenen Gegenrechnung vergessen.
Und wegen der Aufrechnung der eigenen Kosten für den 2. Mahnbescheid gibt es demnächst auch weitere Infos.
faun:
ja bezieht sich auf das 2 Mahnverfahren.
T. Schlagowski:
Seit wenigen Minuten ist er \"auf dem Markt\", unser Newsletter 6 mit folgenden Themen:
1. E.on Bonuszahlung und eigene Gegenrechnung
2. Information des Mahngerichtes Schleswig
3. Rückersattung der eigenen Kosten für 2. Mahnbescheid.
Grüße
Thomas Schlagowski
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