Energiepreis-Protest > HanseWerk

gerichtlicher Mahnbescheid der zweite

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T. Schlagowski:
Der prall gefüllte, diesmal 7-seitige Newsletter mit vielen weiteren interessanten Links wurde soeben versandt.
Wer noch nicht im Verteiler sein sollte, melde sich bitte. Er erhält ihn dann kostenlos zugemailt.

Einen schönen Sonntag noch

Thomas  =)

hzb:
Ganz herzlichen Dank fuer die informativen Newsletter..
Bin heute dem \"Verein\" beigetreten (hoffe doch, dass das online geklappt hat)
;-)
Gruss,
hzb

P.S. eine Bestaetigungsmail hab ich leider nicht erhalten, warte nun auf \"SnailMail\"

hzb:
Die \"Entschuldigung\" von EON kam ja heute per Post...
wir sollen keinen Widerspruch einlegen, da Versehen ???
NEIN, so geht das nicht.
Mir kommt das komisch vor

T. Schlagowski:
Unsere Verbraucherzentrale hat gestern bestätigt:

1. Gesamtwiderspruch (am besten als Einschreiben mit Rückschein) sofort (innerhalb der 14-Tages-Frist) an das Mahngericht Schleswig senden. Das E.on-Schreiben hebt den gerichtlichen Mahnbescheid nicht auf.

2. Alle damit verbundenen Kosten mit Belegen (auch Eigenbelege) protokollieren. Diese dann von der nächsten Jahresabrechnung in Abzug bringen.

Mehr dazu in unserer gestrigen Blitzmeldung.

Thomas


Die VZ spricht in diesem Zusammenhang von einem \"Missbrauch der Justiz und unverantwortlichem Umgang mit den Kunden.\"

faun:
Heute kam die Entschuldigung, hatte aber schon am Montag den Wiederspruch abgeschickt.

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