Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Stromvertrag Agro

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AKW NEE:
@ Evitel2004

Fehler sollen ja angeblich sein, damit mensch sie macht, aber warum muss ich sie machen?

Nein,oder besser ja das Datum stimmt nicht, die Veranstaltung sollte heute sein. Wir verschieben diese jetzt um ca. eine Woche, da ich nur das falsche Datum verbreitet habe.

AKW NEE:
Ein Landwirt aus Lüchow-Dannenberg hat von der E.ON Avacon
ca. 7000,- € Stromkosten erstattet bekommen. Als Nichtmitglied des Landvolkes wurde dieser bei Vertragsabschluss nicht in den Tarif Agro eingestuft, sondern in den Gewerbetarif Akkont, dieser wurde dann ohne Mitteilung im Laufe der Vertragslaufzeit in Akzent umbenannt. Der Landwirt will jetzt den Anbieter wechseln!

Christian Guhl:
Nachdem wir uns nun mit Vertretern des Bauernverbandes und unserem Rechtsanwalt beraten haben, sieht es folgendermaßen aus : Das die Preisanpassungsklausel nicht zu den Preiserhöhungen berechtigte, ist unzweifelhaft. Ob der Verband überhaupt die vereinbarten Preise in den Einzelverträgen neu verhandeln durfte, ist strittig. Aber : Die Landwirte wurden über jede Erhöhung informiert, die der Bauernverband mit Eon-Avacon \"ausgehandelt\" hatte. Und da die Landwirte als Vollkaufleute gelten, den Erhöhungen nicht widersprochen und auch noch die Rechnung anstandslos bezahlt haben, sieht es wohl schlecht aus.
Die besten Chancen dürften noch Nebenerwerbslandwirte haben, die nicht zu den Vollkaufleuten zählen. Als abenteuerlich sehe ich die Argumentation des Bauernverbandes an : Die Landwirte wären ja nicht gezwungen gewesen, die Erhöhungen zu zahlen.Sie hätten ja auch den Stromvertrag kündigen können.
Völlig lebensfremd. Ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn erst einmal bekannt wird, dass die Landwirte, die nicht Mitglied beim Landvolk waren, die Erhöhungen anstandslos erstattet bekommen, während die Mitglieder in die Röhre gucken.

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Ganz schlecht sieht es aus, wenn Sie hier reinschreiben, was die Kunden mit Ihrem Anwalt besprochen haben. Was versprechen Sie sich davon?!

Das Urteil des BGH VIII ZR 199/04 betrifft wohl auch einen Fall, wo der Vertrag hätte gekündigt werden können. Gleichwohl gab es Geld zurück.

AKW NEE:
Doch nur ein Sturm im Wasserglas?


--- Zitat ---Ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn erst einmal bekannt wird, dass die Landwirte, die nicht Mitglied beim Landvolk waren, die Erhöhungen anstandslos erstattet bekommen, während die Mitglieder in die Röhre gucken.
--- Ende Zitat ---


Es ist lägst bekannt!
- Es ging durch die Lokalpresse.
- Das Landvolk verbreitet es auch siehe hier:
http://www.landvolk-diepholz.de/vcms/main.php?cat=19&dcat=120&Session=079e9fe764adcdad21b808ae4b13ee37

Es gibt auch Rechtsauffassungen, die diese Vertragssituation etwas anders beurteilen.

Egal wie, es sollten alle betroffenen Landwirte einen Rückerstattung geltend machen, um einen möglichen Anspruch nicht zu verwirken.

Auch sollten Die Landwirte bei dem Wechsel des energieversorgers unterstützt werden, zumal es auch einen Ökostromanbieter gibt, der
speziell für Landwirte ein Angebot hat.

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