Die problematische, einseitige Nichtinteressenvertretung durch das Landvolk ist nicht neu. Es gibt viele Landwirte, die aus diesem Grund das Landvolk verlassen haben oder noch wollen.
Wenn tatsächlich eine Rahmenvereinbarung
1. vorhanden ist,
2. Voraussetzung und damit Teil der Vereinbarung zwischen dem einzelnen Landwirt und der E.ON Avacon ist,
stellt sich natürlich die Frage nach dem Inhalt dieser Vereinbarung. Es ist schon etwas verwunderlich, dass auch große landwirtschaftliche Betriebe eine solche Vereinbarung durch Unterschrift unter einen Liefervertrag anerkennen, ohne den Inhalt zu kennen. Ohne es genau zu wissen, gehe ich davon aus, das der einzelne Landwirt durch die Rahmenvereinbarung alle vertraglichen Rechte gegenüber dem Versorger an das Landvolk übertragen hat, in welcher Form auch immer.