Original von Bonbolle
Hallo zusammen.
Als ich den Gasvertrag mit der Rhenag abgeschlossen hatte, habe ich zwar ein paar Zeilen bekommen, aber der Passus mit der Preiserhöhung fehlt mir irgendwie. Anhand andere Infoquellen soll dieser nach dem BGH Urteil vom Dezember beanstandbar sein.
Jetzt brauch ich aber noch ein wenig Futter für mögliche Reaktionen seitens der Rhenag. Denen habe ich noch im Dezember geschrieben und zahle seitdem nur noch den Preis, der bei Vertragsbeginn \"vereinbart\" war. Da sich die Rhenag noch nicht gemeldet hat, erwarte ich eigentlich nichts gutes und möchte für eine mögliche gerichtliche Außeinandersetzung gewappnet sein.
Vielen Dank schonmal
......lese den Beitrag erst jetzt, nachdem ich mich hier registriert habe!
Ich habe meinen ersten Vertrag mit der Rhenag (
Erdgas- Lieferungsvertrag - Sondervertrag S-1 ) 1994 abgeschlossen; derzeit heißt dieser Tarif noch \" Erdgas Classic \"
In diesem Vertrag gibt es in § 2 Ziff. 2 folgende
Preisanpassungsklausel:Zitat:Die rhenag ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der rhenag erfolgt.
Zitat:
§ 6 Bestandteile des Vertrages
1. Soweit in diesem Sondervertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen \" Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV) \" und die hierzu veröffentlichten Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind. Änderungen von Leistungen oder Preisen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Im
Anschreiben der Rhenag zu diesem Vertrag heißt es unter Allgemeine Bedingungen
Zitat:
Grundlage für die Versorgung bildet die Verordnung \" Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBgasV) \" vom 21.06.79 sowie die hierzu veröffentlichten Anlagen.
Die AVBGasV vom 21.07.1979 habe ich hier im Original vorliegen. Sie enthält expressis verbis keine irgendwie geartete Preisanpassungsklausel.
Falls diese Unterlage weiter hilft, stelle ich sie gerne als Kopie zur Verfügung; dann bitte kurze PN an meine E-Mail-Anschrift.
Gruß
Rudolf