Energiepreis-Protest > Stadtwerke Annaberg-Buchholz

Klage vom Versorger

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ruedikuehn:
Guten Tag,

zur Vorgeschichte: Seit der Jahresrechnung vom 21.01.2005 haben wir, wie vom BdEv geraten, Widerspruch gegen zu hohe Gaspreise der Stadtwerke Annaberg.Buchholz eingelegt. Seitdem bezahlen wir regelmäßig den von uns errechneten fälligen Betrag (auch Abschläge) zuzüglich jährlich 2% TZ. Auf alle weiteren Erhöhungen und Jahresabrechnungen legten wir auch Widerspruch mit den Musterbriefen des BdEv. bzw. der Verbraucherzentrale ein.
Nun erhielten wir die Klageschrift zugestellt in der sämtliche offene Forderungen einschl. der Kürzungsbeträge aus den Abschlägen des Jahres 2008 unter Berufung auf die Urteile BGH vom 13.06.2007 und vom19.11.2008 eingefordert werden. Im Anschreiben durch das Amtsgericht Annaberg-Buchholz wird darauf verwiesen, dass bereits das Landgericht Chemnitz im Rahmen eines Parallelverfahrens (Berufungsverfahrens) die Preiserhöhungen der Klägerin für rechtmäßig erklärt hat (6 S 245/08 ). Der Einwand der Unbilligkeit der Preiserhöhung der Gaspreise könne daher nicht aufrechterhalten werden. Es wird angeregt die Forderung anzuerkennen.
Meine Frage: Lohnt sich unter diesen Voraussetzungen eine Verteidigung und in wieweit ist es rechtens, dass Differenzen aus laufenden Abschlagszahlungen mit eingeklagt werden.(Die Schlussrechnung liegt uns zwar bereits vor, ist aber erst am 02.02.2009 fällig).
Zu berücksichtigen wäre auch noch, dass die betreffende Verbrauchstelle erst seit 1991 in unserem Besitz ist (von der Tante übertragen) und wir keinen wissentlichen Vertrag über die Lieferung von Erdgas mit der Klägerin in schriftform haben. Abgerechnet wurden wir stets nach dem Sonderpreistarif Heizgas 1. Seit Oktober 2008 aber aufgrund einer Bestpreisregelung nach dem Grundpreistarif.

Schwalmtaler:
Hallo ruedikuehn

Haben sie einen Mahnbescheid bekommen oder nach Widerspruch gegen diesen die Klageschrift?

Ich würde Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen und Herrn Fricke aus Jena um Übernahme ihres Mandates bitte, da sie anscheinend Sondervertragskunde sind.

MfG
Schwalmtaler

ruedikuehn:
Mahnbescheid bekam ich nicht - gleich die Klage.
Zwischenzeitlich erfolgte lediglich eine Sperrandrohung durch den Anwalt der Klägerin. Wir erteilten daraufhin Hausverbot und widersprachen der Sperranrohung. Diese wurde daraufhin aufgehoben.

Schwalmtaler:
Ist das überhaupt statthaft? Klage ohne Mahnbescheid?

Wenden Sie sich dringend an einen versierten Anwalt!!!

Black:

--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
Ist das überhaupt statthaft? Klage ohne Mahnbescheid?
--- Ende Zitat ---

Aber ja.

Wenn klar ist, dass der Kunde ohnehin nicht nachgeben wird ist ein Mahnbescheid Zeit- und Geldverschwendung.

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