Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg

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cybered:
Das mit dem Anwalt ist nämlich auch mein Problem. Hätte zwar einen der das übernehmen würde. Nur dieser hat meines Wissens in dieser Richtung auch wenig Erfahrung. Ob das so gut ist.... Auch geht es um einen Betrag von unter 600 € was noch hinzukommt.

Dann stellt sich noch die Frage, soll man auf dieses Schreiben reagieren oder nicht?

Gruß
cyber

RuRo:
@cybered, Opferlamm

Wenn es um die Jahre 2006 aufwärts geht, bitte berücksichtigen, dass die AVBGasV ggf. durch die GasGVV ersetzt wurde und die §§ 115, 116 EnWG2005 ggf. eine Rolle spielen, sofern es sich um Verträge in der Grundversorgung handelt.

mip:
Hey, sagt mal - wie kann man denn das finanzielle Risiko real
eines im schlimmsten Fall verlorenen Verfahrens abschätzen...
Sagen wir mal, der von EGS geforderte Betrag wäre 200 EUR.
Wie viel - wie wenig würde das denn den Einzelnen kosten ?
Wer kennt sich aus?

Grüße
mip

RuRo:
@mip

Prozeßkostenrechner

Wer gewinnt zahlt natürlich nichts  :D

Werden mehrere Beklagte verurteilt, werden die Prozeßkosten anteilig entsprechend des jeweiligen persönlichen Streitwerts verteilt.

cybered:
Hallo RuRo,

erstmal danke für deine Antworten.
Ob ich einen Vertrag in der Grundversorgung habe weiß ich nicht (denk aber schon).
Es geht um die Jahre 2006-2008.
Über eine Änderung o. ä. AVBGasV durch die GasGVV wurde ich soweit ich weis nicht informiert.
Inwiefern spielen denn die beiden §§ 115, 116 eine Rolle.

Gruß
cyber

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