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EGS-Kunden unterliegen vor LG Augsburg

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KPB:
\"Ich werde den bereits mit Mahnbescheid angegangenen Mitgliedern unserer Interessengemeinschaft gleich entsprechende Vordrucke übermitteln. Dieser kann einer notwendigen Klageerwiderung gleich im Original mit fühlbarer Unterschrift beigegeben werden.\"

Bin sehr an diesem Vordruck interessiert. Habe heute mit Datum vom 22.9.09 die letzte Zahlungsaufforderung erhalten. Abrechnungsjahre 2006-2008 werden eingefordert. Bis 6.10.09 soll gezahlt werden, danach wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.


Vordruck per email an: info(AT)kpbeyer.de.


Vielen Dank im voraus.
KPB

mip:
Hallo RuRo,

auch ich bin heute von EGS mit Post beglückt worden und wäre am Vordruck interessiert, wie sicher die anderen \"Zahlungsaufgeforderten\" ebenfalls.
Wäre es nicht möglich solche guten Hilfen in der neuen Homepage bereitzustellen.

Vielen Dank im Voraus
mip

cybered:
Hallo RuRo,

auch ich habe heute Post erhalten. Selbe Zahlungsaufforderung bis 6.10.09. In dieser Zahlungsaufforderung schreibt EGS auch, dass das Urteil vom 27.01.09 bei einigen schon rechtskräftig geworden ist. Ist dies richtig? Ist denn bzgl. der Gehörsrüge schon entschieden worden bzw. wann wird denn das Berufungsverfahren sein?
Ich wäre übrigens auch an dem Vordruck interessiert.

Gruß
cyber

RuRo:
@KPB, mip, cybered

Jetzt bin ich erst einmal völlig sprachlos.  8o

Der Dialog mit RR-E-ft sollte lediglich die \"Schwachstellen\" des Augsburger Urteils in Bezug auf Originalurkunden und deren Beweiskraft aufzeigen. Natürlich gibt es den besagten Vordruck nicht. Tut mir leid, dass die Beiträge missverstanden wurden.

Was wäre zu tun?

Ratsam ist es, sich bereits jetzt um einen Rechtsbeistand zu bemühen und dessen Bereitschaft einer Verteidigung abzufragen. Ferner sollte die eigene Vertragsgeschichte sorgsam recherchiert werden.

Evtl. ist ein persönlicher Austausch beim nächsten Treffen unserer IG möglich.

Dem Mahnbescheid kann durch ein einfaches Kreuzchen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprochen werden. Dazu bedarf es noch keines Anwalts.

Sollte EGS Klage erheben, ist die Verteidigungsbereitschaft innerhalb von zwei Wochen vom Anwalt anzuzeigen (unterstellt, dass das Verfahren vor dem Landgericht geführt wird).

Danach wäre die Klageerwiderung vom Anwalt auszuarbeiten.

@cybered
Es ist richtig, dass das Urteil vom 27.01.09 gegenüber fünf Beklagten rechtskräftig geworden ist. Das Berufungsverfahren der übrigen Beklagten vor dem OLG München läuft. Termine sind mir nicht bekannt.

@all
Falls gewünscht, ist auch ein telefonischer Austausch möglich. Bitte die persönlichen Daten per PN mitteilen.

Opferlamm:
Auch ich habe dieses nette Briefchen mit den gleichen Eckdaten bekommen.
Seltsamerweise werden die \"Rückstände\" 2006-2008 nachgefordert,
aufgeschlüsselt nach Jahren und es wird zumindest zu meiner Überraschung  nicht nach Abrechnungen unterschieden.
EGS weiss mal wieder mit Zahlen zu verwirren.
Und natürlich nehmen sie das Urteil des LG Augsburg zum Anlaß und als Fakt. Damit kann man den einen oder anderen sicher wieder einschüchtern, der nicht weiss, dass das nicht bindend ist.
Anwalt suchen gut und recht, aber einen aus der Nähe, der hierfür das entsprechende Fachwissen hat???
Muss mal schauen, wie es hier mit der Rechtsschutzversicherung ausschaut...

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