die EWR hat zum Ende letzten Jahres Mahnbescheide versand. Dies zum Zweck der Verjährungshemmung (ab 2005), wie mir in einem netten Schreiben vorher mitgeteilt wurde.
Es tobt bei der EWR allerdings das Chaos....... denn,
die Höhe der Forderung (1300€) ist nicht nachvollziehbar. Sie ergibt sich nicht aus den Kürzungen (viel zu hoch) .
Es werden im Mahnbescheid 2 Rechnungen eingefordert, beide aus Sep. 08 die mir nicht bekannt sind. Die einzigen Rechnungen der EWR die ich erhalten habe, sind die Jahresendabrechnungen, und die kommen im Mai.
Mahn oder Anwaltskosten sind mir nicht bekannt, und wurden auch nicht aufgeführt.
Alles in allem denke ich ein Schuß ins blaue.
Wie ist das eigentlich ? wenn die Forderung im Mahnbescheid nachweislich falsch ist, ist dann der Mahnbescheid überhaubt wirksam ? (Hemmung)
Viele Grüße aus Remscheid
coupe