Wie schon bei \'Widerspruch fristen\' genannt, sofort gemäß Musterschreiben Widerspruch einlegen.
Sofern Sie Abschläge leisten, diese abgebucht werden und gegenüber den alten Abschlagsbeträge diese unverändert sind, braucht man zunächst nichts ändern.
Sofern der Energielieferant auch die Abschlagsbeträge erhöht hat, sofort die Einzugsermöchtigung kündigen und die monatlichen Abschlagzahlungen per Dauerauftrag oder per online Banking mit der alten Abschlagshöhe selbst überweisen. :twisted: