superhaase:
Das ist doch deren gutes Recht.
Auweh !
Da reduziert ein Unternehmen seine Kosten, die vermutlich zu mehr als 80 Prozent aus Personalkosten bestehen, durch Personalabbau und wird heftigst kritisiert.
Diesem Unternehmen bleibt vermutlich nicht die den EVU vorbehaltene Möglichkeit, die Preise freudig, nach Gutdünken und in Absprache anzuheben ohne großartigen Verlust von Kunden bzw. in unserem Falle ohne das Risiko, durch dramatischen Kundenverlust abgestraft zu werden.
Unsere Vier gründen dann eben noch ein paar GmbH´s mit so tollen Namen wie BISTRO oder GABI( (wär doch mal ´ne Idee für Billig-Strom oder Gas-Billig), die dann ein paar Monate oder Jahre den Höchstpreis ihrer Muttergesellschaften ein wenig unterbieten, um dann nach zwei, max. drei Jahren das Preisniveau der Muttergesellschaft wieder erreicht zu haben.
Auchg deren gutes Recht ?
Wie wäre es denn, wenn wir als Verbraucher GEMEINSAM und ABGESTIMMT den vier EVU erklären würden, dass wir einen Maximalpreis für Gas bzw. Strom auf der Basis X zahlen werden und zwar ab Stichtag Y.