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Autor Thema: SW Ulm - Sperrandrohung gegen Seniorenheim  (Gelesen 8536 mal)

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Offline nomos

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SW Ulm - Sperrandrohung gegen Seniorenheim
« Antwort #1 am: 25. Januar 2009, 23:36:21 »

Offline Pedro

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SW Ulm - Sperrandrohung gegen Seniorenheim
« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 13:21:22 »
Hier der letzte Absatz aus \'\'Südwestpresse\'\':

Zitat
Was passiert, wenn sich die beiden Parteien nicht einigen? Dann will Stäudle einen anderen Energieversorger für das \"Haus Tobit\" finden. Seit anderthalb Jahren ist die Einrichtung Mitglied der Genossenschaft \"Energen Süd\", ein Zusammenschluss von 50 Mitgliedern, deren \"oberstes Ziel es ist, Strom und Gas möglichst günstig zu beschaffen\", wie es auf der Internetseite heißt. Es läge sogar schon ein konkretes Angebot auf dem Tisch, sagt Energen Süd-Vorstand Harald Claus. Vor dem harten Schritt scheut Stäudle noch zurück. \"Wir wollen deeskalieren\", sagt er.

Das wird viele von uns interessieren:
Ist ein Versorgerwechsel möglich, wenn aufgrund von Preiskürzungen der \'\'alte\'\' Versorger noch Forderungen hat?
Oder gibt dieser erst seinen unzufriedenen Kunden frei, wenn alles bezahlt ist ?

Offline Netznutzer

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SW Ulm - Sperrandrohung gegen Seniorenheim
« Antwort #3 am: 26. Januar 2009, 13:59:56 »
Zitat
Ist ein Versorgerwechsel möglich, wenn aufgrund von Preiskürzungen der \'\'alte\'\' Versorger noch Forderungen hat? Oder gibt dieser erst seinen unzufriedenen Kunden frei, wenn alles bezahlt ist ?

Auf keinen Fall! Aufgrund von Forderungen darf keine Vertragskündigung abgelehnt werden. Und etwas anderes passiert bei einem Lieferantenwechsel nicht. Das Netz hat sowieso kein Mitbestimmungsrecht, es nimmt nur Netzanmeldungen und entspr. Abmeldungen entgegen.

Gruß

NN

Offline Pedro

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SW Ulm - Sperrandrohung gegen Seniorenheim
« Antwort #4 am: 26. Januar 2009, 15:44:05 »
Hallo Netznutzer,
die Antwort läßt bei mir einige Fragen offen. Ein Lieferanten-/ Versorgerwechsel funktioniert doch so, indem ich beim neuen Lieferanten meinen Wunsch/Antrag  nach Belieferung melde. Dieser kündigt dann mit einer Vollmacht von mir meinen bestehenden Vertrag mit dem Alt-Versorger.
Dazu steht in dem Hinweisschreiben des Bundesministeriums f. Wirtschaft  ausdrücklich, dass man nicht von sich aus den Altvertrag kündigen solle, da es sonst \'\'Probleme\'\' geben könnte. Welche schreibt er leider nicht.
Dabei könnte es  m.E. sehr wohl um die Verständigung der Versorger untereinander gehen (unbequemer Kunde, zahlt nicht...).
Deshalb eine Frage im Forum: Gibt es von Forumteilnehmern Erfahrungen, ob man bei bestehenden Forderungen des Altversorgers (wg. jahrelang gekürzter Preise Strom oder Gas) dennoch problemlos den Lieferanten wechseln konnte?

Offline DieAdmin

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SW Ulm - Sperrandrohung gegen Seniorenheim
« Antwort #5 am: 26. Januar 2009, 16:02:35 »
Zitat
Original von Pedro

Deshalb eine Frage im Forum: Gibt es von Forumteilnehmern Erfahrungen, ob man bei bestehenden Forderungen des Altversorgers (wg. jahrelang gekürzter Preise Strom oder Gas) dennoch problemlos den Lieferanten wechseln konnte?

Bei mir hats geklappt. Allerdings hats beim Gas einen Monat länger gedauert, warum auch immer.
Veabschiedet wurde ich aber noch mit einer netten Sperrandrohung: Pfingstgrüße von EVI oder die 2. Mahnung. Diese enthielt auch den Hinweis, dass die Versorgung bis Lieferbeginn durch den neuen Lieferanten gekappt wird. Oder natürlich früher wiederhergestellt, wenn ich voll bezahle.

Übrigens sind das nur nach Meinung des EVU offene Forderungen.

 

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