Hallo Netznutzer,
die Antwort läßt bei mir einige Fragen offen. Ein Lieferanten-/ Versorgerwechsel funktioniert doch so, indem ich beim neuen Lieferanten meinen Wunsch/Antrag nach Belieferung melde. Dieser kündigt dann mit einer Vollmacht von mir meinen bestehenden Vertrag mit dem Alt-Versorger.
Dazu steht in dem Hinweisschreiben des Bundesministeriums f. Wirtschaft ausdrücklich, dass man nicht von sich aus den Altvertrag kündigen solle, da es sonst \'\'Probleme\'\' geben könnte. Welche schreibt er leider nicht.
Dabei könnte es m.E. sehr wohl um die Verständigung der Versorger untereinander gehen (unbequemer Kunde, zahlt nicht...).
Deshalb eine Frage im Forum: Gibt es von Forumteilnehmern Erfahrungen, ob man bei bestehenden Forderungen des Altversorgers (wg. jahrelang gekürzter Preise Strom oder Gas) dennoch problemlos den Lieferanten wechseln konnte?