@belkin
Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Vertragsarten war mir nicht bekannt.
Ehrlich gesagt, ist sie mir auch jetzt noch nicht richtig klar. Vor allem verstehe ich nicht, was die Unterscheidung für meinen Widerruf bedeutet.
Der SchwabenGas fix-Vertrag umfasst immer 1 Jahr (1.10.-30.9.) und wird immer verlängert, falls keiner der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen kündigt.
Demnach hat sich mein Vertrag bis 30.9.2009 automatisch verlängert.
Zur Preiserhöhung ist vereinbart:
Preise können nur einal jährlich, zum 1.10. eines Jahres, mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen durch die SWU geändert werden.
Grüße
Gasy