Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
einspruch gegen preiserhöhung
Barista:
also nach sichtung meiner unterlagen von eon konnte ich keinen vertrag finden.
da ich mit meinen angelegenheiten mehr als pingelig bin, müsste dieser sich im ordner eon befinden.
ich werde eon nun erneut anschreiben und den von mir angeblich unterschriebenen vertrag zur sichtung anfordern.
die stromgvv habe ich studiert und komme zu dem ergebnis, dass ich eindeutig unter die grundversorgung falle.
ich werde dann nach sichtung meines vertrages hier wieder posten.
Barista:
also ihr lieben,
habe nun etwas nachgelesen und festgestellt, dass ich in der grundversorgung
eintarif und doppeltarif angesiedelt bin.
allerdings finde ich nirgendwo die antwort auf meine frage was das einseitige Leistungsbestimmungsrecht angeht, da ich von eon überhaupt keinen vertrag habe.
kann ich das für meine gunsten nutzen?
merci für eure hilfe!
Black:
Wenn Sie tatsächlich Kunde in der Grundversorgung sind, dann folgt das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers direkt aus § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV (bei Gas dann GasGVV).
Barista:
danke für ihren post.
kann ich ihrer antwort entnehmen, dass das gut für mich und meinen einspruch ist?
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