Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren

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Emile Bronte:
Hallo, best1,
an Deiner Stelle würde ich der Forderung unbedingt widersprechen, mit Verweis auf Deinen Widerspruch und die Verjährung. Ich fordere auch immer, dass das Mahnverfahren ruhend gestellt wird. Auf jeden Fall: nicht kleinkriegen lassen! Mahnbescheiden widersprechen! (ans Mahngericht) Sollte es zum Prozess kommen, kannst Du die Forderung noch später anerkennen (Verband der Energieverbraucher).

Aber ein Restrisiko bleibt immer, entsprechend der Lage des individuellen Falles.

RuRo:
@best1

Ein weiterer Trugschluss ist, dass der Versorger aufgrund Unbilligkeitseinwands irgendetwas anderes zu tun hätte, als den Anspruch auf eine strittige Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Sie haben sich doch schon alle Fragen selbst beantwortet. Verjährung greift nach Ihrer eigenen Prüfung nicht, was erwarten Sie noch!?

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