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Schreiben von EMB nach fast 3 Jahren

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best1:
Hallo und guten Tag,

vielleicht weiß jemand hier Rat. Ich habe heute, nach 2 und 3/4 Jahren Post von der EMB erhalten mit einer Forderung bzw. Schlußrechnung über 434,71 Euro. Da wir bis dato (nach Wegzug nach Süddeutschland) überhaupt nichts mehr auf unseren damaligen Widerspruch gehört hatten (Nachsendeaufträge wurden unsererseits ordnungsgemäß angemeldet), sind wir/ich davon ausgegangen, dass die EMB auf die Restforderung \"verzichtet\". Das dies ein Trugschluss ist, sehe ich heute an der Rechnung. Wie kann das sein, dass die sich auf einen Widerspruch gar nicht melden und so viel später dann wieder eine Forderung anschieben? Ist das rechtens? Dass die Forderung wohl noch nicht verjährt ist, ist mir (nach ein wenig Recherche) klar, aber wiegesagt, was ich nicht verstehe, dass die sich damals nicht weiter gerührt hatten und jetzt erst eine Forderung stellen. Eigentlich müsste die EMB heute erst einmal den Widerspruch beantworten, oder???

Danke schon jetzt für etwaige Hilfestellungen!!!!

Maverick:
Hallo best1,

bei der EMB wundert mich rein gar nichts mehr. Die schicken ja auch Schreiben mit Fristen raus, die objektiv nicht einzuhalten sind... Oder pseudoobjektive Gutachten, die sie sich selbst gekauft haben...

Einerseits ist es aber normal, dass eine Firma, die denkt, noch eine Forderung zu haben, diese auch vor der Verjährung noch geltend macht. Aber warum warten die dann fast 3 Jahre??? Ich mag nicht glauben, dass sie vorher so unorganisiert waren. Vielleicht wollen Sie aber auch noch mal auf einfache Weise gutes Geld verdienen. Viele Leute zahlen ihre Rechnungen ungeprüft und widerspruchslos.

Nur: es ist auch normal, sich gegen diese Forderung zu wehren, wenn diese (z.B. wegen des Widerspruchs) nicht gerechtfertigt ist.

Welche rechtlichen Mittel man hat, wird letztendlich nur ein Anwalt beurteilen können. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg (http://www.vzb.de) kennt die EMB glaub ich ganz gut ;). Ich würde dort mal anrufen und um Rat fragen.

Toi, toi, toi und bloß nicht unterkriegen lassen!
Viele Grüße aus Brandenburg,
Maverick

best1:
Hallo Maverick,

erst einmal vielen Dank für die Antwort/Stellungnahme. Warum sich die EMB nach dieser langen Zeit jetzt erst meldet, kann ich wiegesagt, nicht nachvollziehen. Ob die unorganisiert sind, wie Du schreibst, kann ich von hier aus nicht ermessen. Ich weiß nur, dass sie sich bis dato nicht ein einiges Mal gemeldet hatten und wir uns mit Nachsendeauftrag umgemeldet hatten. So weit, so gut, ich hoffe hier noch auf weitere Beiträge, da für mich offen bleibt, wie ich jetzt reagiere. Einem Anwalt Geld hinzutragen könnte ich tun, ich dachte aber, dass man hier in diesem Portal schnelle, durchaus fachlich fundierte Hilfe bekommt. Es geht ja nach wie vor um die Frage, ob eine Forderung, der ich widersprochen hatte und die bis dato nicht (!!!) beantwortet wurde (ich hatte die Gasrechnung Sondervertrag nach damaligem \"Muster\" gekürzt und der einseitigen Preiserhöhung widersprochen) defacto nunmehr nach so langer Zeit immer noch angemahnt werden kann. Oder soll ich einfach weiterhin die Forderung schriftlich ablehnen und Hinweis auf meinen damaligen Einspruch?

corsair:

--- Zitat ---...Nachsendeaufträge wurden unsererseits ordnungsgemäß angemeldet...
--- Ende Zitat ---

Ist damit der Nachsendeauftrag bei der \"Deutsche Post\" gemeint ?
Wie sieht es eigentlich mit anderen Postverteilern aus (\"CitiPost\", \"Pin\" o.ä.):
können / müssen die sich auch an den Nachsendeauftrag halten ?
Bezahlt hat man ja schließlich nur bei der \"Deutsche Post\" ?

userD0009:
@best1


--- Zitat ---Original von best1
[...]Einem Anwalt Geld hinzutragen könnte ich tun[...]
--- Ende Zitat ---

Das sollten Sie tun.

Bisher habe ich noch keine Person getroffen, der Wissen einfach so zu geflogen ist, und die nicht hart dafür gearbeitet hätte.

Eine \"Brieffreundschaft\" zwischen EVU und Kunde ist vlt. schön, allerdings nicht notwendig.

Wenn die Verjährungsfrist nunmal gesetzlich geregelt ist, wie sie ist, warum sollte da für Sie eine Ausnahme gelten?

Natürlich könnte eine solche Ausnahme in einem Einzelfall durchaus gegeben sein, und um das zu prüfen gibt es Menschen, die mindestens 6 Jahre in eine diesbezügliche fachliche Ausbildung investiert haben.


Grüße
belkin

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