In den Langfristverträgen zwischen ausländischen Erdgasproduzenten und den deutschen Importeuren ist eine übliche Ölpreisbindung (sog. \"europäische Formel\")
vertraglich vereinbart, wonach sich der Gaspreis in US- Dollar pro 1.000 Kubikmeter nach Rotterdammer Rohölnotierungen (Nordsee- Öl Brent) richtet.
Preisbestimmend sind aufgrund dieser Ölpreisbindung neben dem vereinbarten Ausgangspreis die Entwicklung der Rotterdammer Rohlnotierungen und die Entwicklung des Kursverhältnisses US- Dollar/ Euro.
Dies führt insgesamt zu Schwankungen des Erdgasimportpreises (Wert der Ware an der deutschen Grenze), der vom BAFA monatlich in Ct/ kWh statistisch erfasst wird.
Das so nach Deutschland importierte Gas wird im Inland jedoch nicht mit dieser Ölpreisbindung gehandelt. Die Gaspreise in Deutschland entwickeln sich nominal anders als der Wert der Ware Erdgas an der deutschen Grenze, sind insoweit von der Entwicklung auf dem \"Weltenergiemarkt\" abgekoppelt.
Stadtwerke haben verschiedene Bezugsoptionen, die sich seit 2006 grundlegend verbessert haben. Sie müssen das Gas nicht mehr aufgrund von Langfristverträgen mit einer Ölpreisbindung beziehen. Es gibt auch befristete Lieferverträge zu Fixpreisen am Markt. Durch die Verpflichtung zur Ausschreibung des Gasbezugs im Wettbewerb nach den Vergabeverordnungen sollen kommunale Stadtwerke dazu angehalten werden, dass beste Angebot zu suchen und zu wählen.
Siehste hier.Bezieht ein Stadtwerk - wie aufgezeigt - ohne Ölpreisbindung (zB zu einem Fixpreis), so hängen dessen Kosten der Gaslieferung auch nicht von den Ölpreisen ab und die Gaspreise für Letztverbraucher auch nicht.
Jedes Stadtwerk ist grundsätzlich verpflichtet, den eigenen Gasbezug im Wettbewerb auszuschreiben. Ob dabei ein Angebot mit Ölpreisbindung zum Zuge kommt oder aber ein Konkurrenzangebot ohne eine solche Bindung, richtet sich nach den vergaberechtlichen Bestimmungen. Wenn eine Ausschreibung erfolgt, soll grundsätzlich das günstigste Angebot zum Zuge kommen.
Verwist ein Stadtwerk pauschal auf Ölpreisbindung, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieses den eigenen Gasbezug nicht im Wettbewerb ausgeschrieben und nicht nach dem günstigsten Angebot auf dem vorgelagerten Markt gesucht hatte. Oftmlas sorgten vom Vorlieferanten organisierte und bezahlte sog. Lustreisen dazu, dass man am alten Vorlieferanten festhielt, obschon man die Möglichkeit gehabt hätte, günstigere Angebote einzuholen.