Hallo zusammen,
da einige Prozesse laufen und hier und da der Widerstand unterliegt, stelle ich mir folgende Frage:
Wie geht es weiter wenn man unterliegt?
Als Beispiel soll folgendes dienen:
Vor Gericht unterliegt der Verbraucher. Gründe können verschiedener Natur sein:
-der VS hat einfach recht (solls geben
)
-der Verbraucher hat schlecht argumentiert
-der Verbraucheranwalt hatte doch nicht so den Überblick, obwohl motiviert
-hinterher ist man schlauer und würde sich beim nächsten Mal anders aufstellen
Wie gesagt, man unterliegt und für den beklagten Zeitraum muss man das gekürzte Geld doch zahlen. Der Prozess betraf nur die Beträge bis einschl. 2007. \"2008 hat man fleissig weitergekürzt und man käme nun, aufgrund der stark gestiegenen Preise auf über 650€ \"Offenstände\". Also berufungsfähig.
Geht das Spiel nun von Neuem los, der VS muss wieder klagen?
Sind die zwei Zeiträume völlig unabhängig von einander?
Sollte man es nochmals wagen, mit einem anderen Anwalt?
Wie seht ihr das?
Wie gesagt, bis jetzt nur ein Gedankespiel... .
Gruß vom Pölator