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stromsperre

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RR-E-ft:
Interessant für die Menschheit oder auch nicht, wäre vielleicht, warum sich Herr X mit seinen fundierten Fragen nicht seinerseits zB. an einen Rechtsanwalt wendet, um sich dort ggf. beraten zu lassen.

bowertaste:
Herr X ist offenbar, da er sich ja bereits im Gerichtssaal befindet, selbst Sportler.

Netznutzer:
Herr X versucht einfach seine Nachlässigkeit abzuwälzen. Es ist schon interessant. Über alles weiss man Bescheid, nur wenn es darum geht, vor Abwesenheit, oder während der Abwesenheit, etwas zu regeln, und sei es nur durch ein Telefonat oder Beauftragung, wird nichts unternommen. Stattdessen, wenn sich das Kind im Brunnen befindet, wird dem Anderen die Schuld für das eigene Fehlverhalten gegeben. Da freuen sich natürlich Anwälte und Gerichte, da beide Gruppen wieder etwas Arbeit haben und Rechnungen schreiben können.

Warum sagt jemand nicht Bescheid, wenn er weiss, dass er längere Zeit abwesend ist und sogar den FI Schalter drückt, dass der Abschlag auf Grundpreisbasis reduziert werden soll oder er erteilt für den Fall der Fälle eine Einzugsermächtigung.

Ich vermute, wer so agiert, der hat wahrscheinlich auch niemanden in seinem Umfeld, der in die Post schaut oder sonstige Probleme regelt.

Es wurde ganz klar beschrieben, dass sich die € 120,- ohne Mahngebühren angesammelt haben.

Einen Vorwurf kann man dem Stromlieferanten auch nicht machen, denn er hat keine Infos. Somit kann er nach abgelaufener Frist und entspr. Wartezeit (hier 5 Monate) das Netz beauftragen, zu trennen. Woher hätte z.B. Lichtblick in Hamburg oder E-Wie-Einfach in Bayern wissen sollen, was sich hinter nicht geleisteten Abschlagszahlungen eines Kunden in NRW verbirgt.

So ist das eben im Unbundling. Von den Energieverbrauchern und der Politik gewünscht.

Gruß

NN

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Interessant für die Menschheit oder auch nicht, wäre vielleicht, warum sich Herr X mit seinen fundierten Fragen nicht seinerseits zB. an einen Rechtsanwalt wendet, um sich dort ggf. beraten zu lassen.
--- Ende Zitat ---

Weil es doch ein fiktiver Fall ist, über den hier nur aus Spass an der Freude diskutiert werden soll. Alles andere wäre ja konkrete Rechtsberatung.

Gab es jetzt nicht einen neuen Tarif eines Anbieters für solche Kunden wie Herrn X \"jetzt zahl ich, jetzt zahl ich nicht...\"

bowertaste:
Für (NN) sollte hier noch einmal dargelegt sein, dass Herr X der Meinung ist, dass lediglich die Grundkosten fällig wurden und die sind im Jahr, wie erwähnt, Brutto = 70,79 €, ergo weder 100 €, noch 120 €.
Eine Stromsperre darf, ebenso bereits erwähnt, jedoch gemäß StromGVV § 19 (2), erst ab 100 € Schuldbetrag gemacht werden.

Wäre der Außendienstmitarbeiter angewiesen worden, ersteinmal den Zählerstand durchzugeben, hätte der Forderungsirrtum ja auffallen müssen. Der Energielieferant hat jedoch bei diesen 3 maligen in Rechnung gestellten Außendiensteinsätzen gar nicht eine derartige Absicht gehabt, sondern beharrte ganz offensichtlich auf die Lieferung der bis dahin bestellten Energiemenge.

Hier einmal die Adresse (Link), anhand dessen die StromGVV als PDF heruntergeladen und gelesen werden kann. Oder einfach in die Suchmaschine das Kürzel: StromGVV
eingeben.

http://www.enbw.com/content/de/privatkunden/_media/pdf/GVV_Strom_BGBl.pdf

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