Energiepreis-Protest > EVSE - Energieversorgung Schwarze Elster

Hilfe Abrechnung in anderem Tarif

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eislud:
@RuRo
Siehe Urteilstext, OLG Frankfurt Urt. v. 5.05.2009 Az. 11 U 61/07 (Kart):

--- Zitat ---2.) a) Die Kläger sind nicht Tarifkunden, sondern Sondervertragskunden der Beklagten.
Sie beziehen unstreitig Gas zu Sondervertragspreisen und zu den Bedingungen der Beklagten für die Erdgaslieferung nach Sondervertrag. Zwar ist für die Einordnung eines Kunden als Tarif- oder Sondervertragskunde letztlich nicht die gewählte Bezeichnung entscheidend. Die Kläger werden deshalb nicht schon dadurch zu Sondervertragskunden, dass die Beklagte sie zu „Sondervertragspreisen“ beliefert (OLG Frankfurt, Urteil v. 29.05.2008 – Az.: 15 U 47/07- vorgelegt als Anlage BBKl 13; LG Chemnitz, Urteil v. 6.5.2008, Az.: 1 O 2620/05 – vorgelegt als Anl. BBkl. B 12).
Der Beklagten (Versorger) ist auch einzuräumen, dass nicht jeder gegenüber dem allgemeinen Tarif günstigere Preis zur Einordnung des betreffenden Vertrags als Sondervertrag führt. Vielmehr sind auch im Rahmen des allgemeinen Tarifs Staffelpreise vorstellbar.
Hier liegt der Fall jedoch anders.
--- Ende Zitat ---
Hier also ein Gericht, das es anders sieht als das Kammergericht Berlin.

RuRo:
@eislud


--- Zitat ---Nach allem ergibt sich die Einordnung der streitbefangenen Verträge als Sonderkundenverträge schon aus den dem Senat vorgelegten Vertragsunterlagen so deutlich, dass die Beklagte dem nicht mit mehr oder weniger allgemeinen rechtlichen Erwägungen zu Abgrenzungskriterien entgegentreten konnte.
--- Ende Zitat ---

Das Kammergerichtsurteil vom 28.10.08 hätte die Einschätzung als Sonderkundenvertrag, der hier aufgrund der Indizien bereits im Ergebnis festgestellt wurde, untermauert.

eislud:
@RuRo
Mir ging es ausschließlich darum, aufzuzeigen, daß es in der Grundversorgung durchaus mehrere Tarife geben kann (Staffelpreise) - so die Meinung des OLG Frankfurt.

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