Energiepreis-Protest > AggerEnergie

Aggerenergie nimmt Klage zurück - die Musterprozess- Pleite vor dem LG Köln

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pegasus:
hallo Black,

es dürfte Ihen doch leicht fallen, auf Ihrer Schiene dies zu erfahren

gruß pegasus

nomos:

--- Zitat ---Original von Andreas Hofer
Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen.
Wer zahlt den jetzt die Kosten für RA der Kunden ?
Andreas Hofer
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Original von pegasus
hallo Black,
es dürfte Ihen doch leicht fallen, auf Ihrer Schiene dies zu erfahren
gruß pegasus
--- Ende Zitat ---
Lesen! Hat RR-E-ft hier doch schon längst beantwortet:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Aggerenergie nimmt Klage zurück. und hat deshalb gem. § 169 Abs. 3 ZPO die Prozesskosten zu tragen.
--- Ende Zitat ---
Kleiner Tippfehler ... § 269 Abs. 3 ZPO ist wohl die richtige Adresse.[/list]

pegasus:
Hallo nomos,
 
das mit dem Lesen ist nicht so eine Sache  ;). Ich kann jedenfalls kann aus dem Beitrag nicht rauslesen, wer die Agger-Energie rechtlich vertreten hat. Aber vielleicht kann ich nicht richtig lesen.

Gruß pegasus

nomos:
@pegasus, die Frage war

 \"Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen.

Wer zahlt denn jetzt die Kosten für RA der Kunden ?\"

Die Frage ist beantwortet: Die Aggerenergie zahlt!

pegasus:
hallo nomos,

mein kurze Empfehlung war an black gerichtet (leicht zu erkennen bzw. zu lesen an den beiden ersten Worte \"hallo black\". Aber macht nichts, es gibt in unserem Lande viele (andere) Leute, die viel lesen und trotzdem nichts verstehen. Noch ´nen schönen Sonntag.

gruß pegasus

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