Energiepreis-Protest > AggerEnergie
Aggerenergie nimmt Klage zurück - die Musterprozess- Pleite vor dem LG Köln
RR-E-ft:
Aggerenergie nimmt Klage zurück. und hat deshalb gem. § 269 Abs. 3 ZPO die Prozesskosten zu tragen.
Nach dem Urteil des BGH vom 17.12.2008 (VIII ZR 274/06) zeigt der Versorger ein Einsehen darin, dass die Preisänderungsklauseln in den Sonderverträgen und mit ihnen die darauf gestützten Gaspreiserhöhungen unwirksam sind und es auf eine Billigkeitskontrolle dabei nicht ankommt.
--- Zitat ---Mit einem BGH-Urteil im Rücken, wonach es zulässig ist, gestiegene Einkaufspreise an den Kunden weiterzugeben, war das Unternehmen vor Gericht gezogen. In einem Musterprozess wollte man von einem Kunden, der die Preiserhöhungen nicht gezahlt hatte, das Geld eintreiben. 700 Gasbezieher hatten ihre Zahlungen gekürzt. Laut Aggerenergie wurden rund 400 000 Euro zurückgehalten.
...
Dann aber wurde von den Beklagten die so genannte Preisänderungsklausel ins Spiel gebracht. Die Klausel lautet: „Der Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarife der Gasgesellschaft eintritt.“ Dieser Passus sei nicht ausreichend präzise und somit unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen.
„Durch dieses Urteil ist eine neue Rechtslage entstanden“, sagt Frank Röttger. Daher habe man sich für den Rückzug entschieden ....
Für Kunden-Anwalt Ole Jürges bedeutet das BGH-Urteil und der Rückzug des oberbergischen Gasversorgers, „dass sämtliche Gaspreiserhöhungen der Aggerenenergie gegenüber Sondervertragskunden unabhängig von der Frage der Billigkeit oder einer Preiskontrolle unwirksam waren“. Er geht sogar davon aus, dass auch Kunden, die den Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, Rückforderungsansprüche geltend machen können.
--- Ende Zitat ---
Black wüsste wohl, dass durch das BGH- Urteil keine neue Rechtslage eingetreten ist. Die Rechtslage war schon vorher so.
Siehste hier.
Mal sehen, wie sich das Unternehmen ggf. außergerichtlich über Rückzahlungen mit den betroffenen Kunden einigt.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Black wüsste wohl, dass durch das BGH- Urteil keine neue Rechtslage eingetreten ist. Die Rechtslage war schon vorher so.
--- Ende Zitat ---
Wobei dann von einigen Forenmitgliedern vertreten würde, es gäbe bis zum Urteil noch gar keine Rechtslage.
RR-E-ft:
@Black
Ärgerlich für Unternehmen wie Aggerenergie mag sein, dass diese sich ggf. auf vielen einschlägigen Seminaren laufend über die Rechtslage informirt hatten und ihnen dabei immer wieder referiert wurde, die Weitergabe gestiegener Bezugskosten gehe schon in Ordnung, man brauche nur bei einem Wirtschaftsprüfer des eigenen Vertrauens gegen Entgelt eine entsprechende Bescheinigung beauftragen.... Erst jetzt merken sie möglicherweise, dass alle entsprechenden Preiserhöhungen gegenüber den Sondervertragskunden unwirksam waren. Ich meine, das hätte wohl spätestens schon bei der Vorbereitung einer entsprechenden Musterklage auffallen müssen. Spätestens seit Juni 2007 trug sich das Unternehmen mit der Absicht einer solchen Musterklage.
Black:
Wer hat denn die Aggerenergie rechtlich vertreten?
Andreas Hofer:
Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen.
Wer zahlt den jetzt die Kosten für RA der Kunden ?
Andreas Hofer
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