Original von vn-mini
Habe heute Abend im Rahmen der JHV des Haus und Grund Kreis Oberberg von dem GF der AggerEnergie erfahren, dass es definitiv keine Rückzahlungen an Kunden geben werde. Begründung im Wesentlichen: Man habe eine sehr moderate Preispolitik in der Vergangenheit betrieben und im übrigen sei durch das BGH-Urteil niemand zu einer (Rück-)Zahlung verurteilt worden (?!?)
Dann sollte man vielleicht den GF oder die Gesellschafter persönlich in Haftung nehmen für die nun entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von vielen Millionen EUR !!!
Vielleicht sollte die Verbraucherzentrale oder der BdE bei der AggerEnergie mal nachfragen wer denn die ganzen Prozesskosten bezahlt wenn die AggerEnergie pleite ist
Vielleicht sollte man die Anwälte der AggerEnergie mal darauf aufmerksam machen, dass akut die Gefahr besteht für Beratungsleistungen kein Geld mehr zu bekommen, falls diese Gesellschaft pleite geht
Wie man sieht hat dieser GF keinerlei Skrupel weiterhin Unrecht zu begehen. Ist das nicht eine Sache für den Staatsanwalt (Veruntreuung)
Können in solch einer Konstellation nicht selbst die Gesellschafter (Kommunen) hier Untreutatbestände heraufbeschwören
Ich denke AggerEnergie hat sich selbst zum Exempel gemacht. Auf Sie mit Gebrüll!