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Autor Thema: Aggerenergie nimmt Klage zurück - die Musterprozess- Pleite vor dem LG Köln  (Gelesen 18780 mal)

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Offline RR-E-ft

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Aggerenergie nimmt Klage zurück. und hat deshalb gem. § 269 Abs. 3 ZPO die Prozesskosten zu tragen.

Nach dem Urteil des BGH vom 17.12.2008 (VIII ZR 274/06) zeigt der Versorger  ein Einsehen darin, dass die Preisänderungsklauseln in den Sonderverträgen und mit ihnen die darauf gestützten Gaspreiserhöhungen unwirksam sind und es auf eine Billigkeitskontrolle dabei nicht ankommt.

Zitat
Mit einem BGH-Urteil im Rücken, wonach es zulässig ist, gestiegene Einkaufspreise an den Kunden weiterzugeben, war das Unternehmen vor Gericht gezogen. In einem Musterprozess wollte man von einem Kunden, der die Preiserhöhungen nicht gezahlt hatte, das Geld eintreiben. 700 Gasbezieher hatten ihre Zahlungen gekürzt. Laut Aggerenergie wurden rund 400 000 Euro zurückgehalten.
...
Dann aber wurde von den Beklagten die so genannte Preisänderungsklausel ins Spiel gebracht. Die Klausel lautet: „Der Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarife der Gasgesellschaft eintritt.“ Dieser Passus sei nicht ausreichend präzise und somit unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen.

Durch dieses Urteil ist eine neue Rechtslage entstanden“, sagt Frank Röttger. Daher habe man sich für den Rückzug entschieden ....

Für Kunden-Anwalt Ole Jürges bedeutet das BGH-Urteil und der Rückzug des oberbergischen Gasversorgers, „dass sämtliche Gaspreiserhöhungen der Aggerenenergie gegenüber Sondervertragskunden unabhängig von der Frage der Billigkeit oder einer Preiskontrolle unwirksam waren“. Er geht sogar davon aus, dass auch Kunden, die den Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, Rückforderungsansprüche geltend machen können.

Black wüsste wohl, dass durch das BGH- Urteil keine neue Rechtslage eingetreten ist. Die Rechtslage war schon vorher so.

Siehste hier.

Mal sehen, wie sich das Unternehmen ggf. außergerichtlich über Rückzahlungen mit den betroffenen Kunden einigt.

Offline Black

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Zitat
Original von RR-E-ft
Black wüsste wohl, dass durch das BGH- Urteil keine neue Rechtslage eingetreten ist. Die Rechtslage war schon vorher so.

Wobei dann von einigen Forenmitgliedern vertreten würde, es gäbe bis zum Urteil noch gar keine Rechtslage.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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@Black

Ärgerlich für Unternehmen wie Aggerenergie mag sein, dass diese sich ggf. auf vielen einschlägigen Seminaren laufend über die Rechtslage informirt hatten und ihnen dabei immer wieder referiert wurde, die Weitergabe gestiegener Bezugskosten gehe schon in Ordnung, man brauche nur bei einem Wirtschaftsprüfer des eigenen Vertrauens gegen Entgelt eine entsprechende Bescheinigung beauftragen.... Erst jetzt merken sie möglicherweise, dass alle entsprechenden Preiserhöhungen gegenüber den Sondervertragskunden unwirksam waren. Ich meine, das hätte wohl spätestens schon bei der Vorbereitung einer entsprechenden Musterklage auffallen müssen. Spätestens seit Juni 2007 trug sich das Unternehmen mit der Absicht einer solchen Musterklage.

Offline Black

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Wer hat denn die Aggerenergie rechtlich vertreten?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Andreas Hofer

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Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen.

Wer zahlt den jetzt die Kosten für RA der Kunden ?

Andreas Hofer

Offline pegasus

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hallo Black,

es dürfte Ihen doch leicht fallen, auf Ihrer Schiene dies zu erfahren

gruß pegasus

Offline nomos

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Zitat
Original von Andreas Hofer
Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen.
Wer zahlt den jetzt die Kosten für RA der Kunden ?
Andreas Hofer
Zitat
Original von pegasus
hallo Black,
es dürfte Ihen doch leicht fallen, auf Ihrer Schiene dies zu erfahren
gruß pegasus
    Lesen! Hat RR-E-ft hier doch schon längst beantwortet:
    Zitat
    Original von RR-E-ft
    Aggerenergie nimmt Klage zurück. und hat deshalb gem. § 169 Abs. 3 ZPO die Prozesskosten zu tragen.
    Kleiner Tippfehler ... § 269 Abs. 3 ZPO ist wohl die richtige Adresse.[/list]

    Offline pegasus

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    Hallo nomos,
     
    das mit dem Lesen ist nicht so eine Sache  ;). Ich kann jedenfalls kann aus dem Beitrag nicht rauslesen, wer die Agger-Energie rechtlich vertreten hat. Aber vielleicht kann ich nicht richtig lesen.

    Gruß pegasus

    Offline nomos

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    @pegasus, die Frage war

     \"Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen.

    Wer zahlt denn jetzt die Kosten für RA der Kunden ?\"

    Die Frage ist beantwortet: Die Aggerenergie zahlt!

    Offline pegasus

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    hallo nomos,

    mein kurze Empfehlung war an black gerichtet (leicht zu erkennen bzw. zu lesen an den beiden ersten Worte \"hallo black\". Aber macht nichts, es gibt in unserem Lande viele (andere) Leute, die viel lesen und trotzdem nichts verstehen. Noch ´nen schönen Sonntag.

    gruß pegasus

    Offline nomos

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    @pegasus, sorry, ich habe die Frage auf den unmittelbaren Beitrag davor von Andreas Hofer bezogen: \"Aggerenergie hat die Klage zurückgenommen. Wer zahlt denn jetzt die Kosten für RA der Kunden ?\"

    Es gab keinen anderen Bezugshinweis, daher habe ich darauf geantwortet und beide Beiträge einbezogen.

    Aber vielleicht antwortet Black selbst noch auf die Empfehlung, damit der Sonntag schön bleibt. Hier regnet es Bindfäden.  ;)

    Offline Andreas Hofer

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    Guten Tag,

    heute,19.01.2009  um 21.10 in Spiegel TV auf N-TV. Lustreisen von Aggerenergie nach Norwegen + Rom.

    Gute Unterhaltung !

    Freundliche Grüße
    Andreas Hofer

    Offline vn-mini

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    Habe heute Abend im Rahmen der JHV des Haus und Grund Kreis Oberberg von dem GF der AggerEnergie erfahren, dass es definitiv keine Rückzahlungen an Kunden geben werde. Begründung im Wesentlichen: Man habe eine sehr moderate Preispolitik in der Vergangenheit betrieben und im übrigen sei durch das BGH-Urteil niemand zu einer (Rück-)Zahlung verurteilt worden (?!?)

    Offline taxman

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    Zitat
    Original von vn-mini
    Habe heute Abend im Rahmen der JHV des Haus und Grund Kreis Oberberg von dem GF der AggerEnergie erfahren, dass es definitiv keine Rückzahlungen an Kunden geben werde. Begründung im Wesentlichen: Man habe eine sehr moderate Preispolitik in der Vergangenheit betrieben und im übrigen sei durch das BGH-Urteil niemand zu einer (Rück-)Zahlung verurteilt worden (?!?)

    Dann sollte man vielleicht den GF oder die Gesellschafter persönlich in Haftung nehmen für die nun entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von vielen Millionen EUR !!!

    Vielleicht sollte die Verbraucherzentrale oder der BdE bei der AggerEnergie mal nachfragen wer denn die ganzen Prozesskosten bezahlt wenn die AggerEnergie pleite ist ???

    Vielleicht sollte man die Anwälte der AggerEnergie mal darauf aufmerksam machen, dass akut die Gefahr besteht für Beratungsleistungen kein Geld mehr zu bekommen, falls diese Gesellschaft pleite geht ???

    Wie man sieht hat dieser GF keinerlei Skrupel weiterhin Unrecht zu begehen. Ist das nicht eine Sache für den Staatsanwalt (Veruntreuung) ???

    Können in solch einer Konstellation nicht selbst die Gesellschafter (Kommunen) hier Untreutatbestände heraufbeschwören ???

    Ich denke AggerEnergie hat sich selbst zum Exempel gemacht. Auf Sie mit Gebrüll!
    pin.energiepreise@yahoo.de

    Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

    Offline WattWurm

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    @vn-mini

    Aus dem Schreiben der AggerEnergie vom 16.2.2009 sowie den letzten Pressemitteilungen (z. B. vom 9.3.2009) wird bereits klar, welchen Weg die AggerEnergie gehen möchte. Das ist Taktik, die bestimmt geeignet ist, einige rückforderungsfreudige Kunden von ihrem Vorhaben abzubringen. Aber es gibt Urteile und auch eine AggerEnergie wird BGH-gesprochenes Recht nicht beugen können.

    Es ist wohl wahr, dass die AggerEnergie selbst noch von keinem Gericht zur Rückzahlung verurteilt wurde. Allerings hat sie die Klagen gegen 5 Protestler zurückgezogen und sie hat sich schon außergerichtlich mit Protestlern auf Rückzahlungen geeinigt! Wie erklärt sich das - wenn sich die GF der AE ihrer Sache so sicher ist?

    Es grüßt der
    WattWurm
    \"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

     

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