Energiepreis-Protest > RheinEnergie

Kündigung meines Gasliefervertrages

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Black:
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.

Andreas Hofer:
zu1
habe noch keinen Anwalt, da mein Versorger sich seit 4 Jahren nicht traut mich zu verklagen.

zu 2

mein Versorger hat mir aber mitgeteil, dass er sich nicht auf den vertragliche vereinbarten Preis beruft wenn ich nach § 315 wiederspreche, sie halten sich nur das Recht vor, die Billigkeit des Preise feststellen zu lassen.
Ob siehs tun ist eine andere Frage.

Andiadm:

--- Zitat ---Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
--- Ende Zitat ---

Das sehe ich anders. Wahrscheinlich hat der Versorger erkannt, dass seine Preisanpassungsklausen früher oder später kassiert werden wird und limitiert jetzt seinen Schaden.

Black:

--- Zitat ---Original von Andiadm

--- Zitat ---Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
--- Ende Zitat ---

Das sehe ich anders. Wahrscheinlich hat der Versorger erkannt, dass seine Preisanpassungsklausen früher oder später kassiert werden wird und limitiert jetzt seinen Schaden.
--- Ende Zitat ---

Mag sein. Trotzdem.

RuRo:

--- Zitat ---Original von Andreas Hofer
Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.

--- Ende Zitat ---

Diese Formulierung ist besonders amüsant.

Die Lösung von einem Sondervertrag bedarf keiner Kündigung mehr, sondern einer Zuordnung, ah ja. Irgendwo hab\' ich das schon mal von Versorgerseite gehört.

Sondervertrag :rolleyes: kam es da auf § 315 Abs. 3 BGB überhaupt an, mir fällt\'s nicht ein, aber da war was.

Was sahen die AGB\'s zum Alt-Sondervertrag, jetzt zugeordnetem Grundversorungsvertrag, zur Preisanpassung und Kündigung überhaupt vor?

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