Energiepreis-Protest > RheinEnergie
Kündigung meines Gasliefervertrages
Black:
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
Andreas Hofer:
zu1
habe noch keinen Anwalt, da mein Versorger sich seit 4 Jahren nicht traut mich zu verklagen.
zu 2
mein Versorger hat mir aber mitgeteil, dass er sich nicht auf den vertragliche vereinbarten Preis beruft wenn ich nach § 315 wiederspreche, sie halten sich nur das Recht vor, die Billigkeit des Preise feststellen zu lassen.
Ob siehs tun ist eine andere Frage.
Andiadm:
--- Zitat ---Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich anders. Wahrscheinlich hat der Versorger erkannt, dass seine Preisanpassungsklausen früher oder später kassiert werden wird und limitiert jetzt seinen Schaden.
Black:
--- Zitat ---Original von Andiadm
--- Zitat ---Original von Black
Der Versorger ist mit diesem Angebot schlecht beraten.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich anders. Wahrscheinlich hat der Versorger erkannt, dass seine Preisanpassungsklausen früher oder später kassiert werden wird und limitiert jetzt seinen Schaden.
--- Ende Zitat ---
Mag sein. Trotzdem.
RuRo:
--- Zitat ---Original von Andreas Hofer
Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.
--- Ende Zitat ---
Diese Formulierung ist besonders amüsant.
Die Lösung von einem Sondervertrag bedarf keiner Kündigung mehr, sondern einer Zuordnung, ah ja. Irgendwo hab\' ich das schon mal von Versorgerseite gehört.
Sondervertrag :rolleyes: kam es da auf § 315 Abs. 3 BGB überhaupt an, mir fällt\'s nicht ein, aber da war was.
Was sahen die AGB\'s zum Alt-Sondervertrag, jetzt zugeordnetem Grundversorungsvertrag, zur Preisanpassung und Kündigung überhaupt vor?
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