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Kündigung meines Gasliefervertrages

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Andreas Hofer:
Am 31.8.2008 wurde mir von meinem Gasersorger mein Sondervertrag gekündigt, da ich seit 2004 gegen jede Erhöhung widerspruch gem. § 315 BGB eingelegt habe. Ab 1.10 bin ich der Grundversorgung.

Der Kündigung habe ich widersprochen und mich bei der Kartellbehörde beschwert.

Heute habe ich folgendes Schreiben von meinem Versorger erhalten.

Sehr geehrter Herr ...

wir kommen noch einmal zurück auf die Angelegenheit und möchten Ihnen einen Vorschlag zur gütlichen Lösung unterbreiten.


1. Wir bieten Ihnen den Abschluss eines jeden von uns angebotenen Sonderkundenvertrages zum 01.10.2008 an. Im Gegenzug akzeptieren Sie die Kündigung Ihres Altvertrages zum 30.09.2009.

2. Es bleibt Ihnen freigestellt, den Preis des neuen Vertages gemäß § 315 BGB zu wiedersprechen, ohne dass Sie eine Absperrungsandrohung erhalten und ohne dass wir zur Umgehung des § 315 BGB sich auf die vertraglichen Vereinbarung des Preises berufen. In diesem Fall behalten wir uns aber das Recht vor, die Billigkeit des Preises gerichtlich feststellen zu lassen.

3. Wenn Sie einen Sonderkundenvertrag abschließen verzichtet unser Unternehmen auf die Geldendmachung der Altforderungen.

4. Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.

Was ist von dem Angebot zu halten?
Falle?

bjo:

--- Zitat ---Original von Andreas Hofer

1. Wir bieten Ihnen den Abschluss eines jeden von uns angebotenen Sonderkundenvertrages zum 01.10.2008 an. Im Gegenzug akzeptieren Sie die Kündigung Ihres Altvertrages zum 30.09.2009.

2. Es bleibt Ihnen freigestellt, den Preis des neuen Vertages gemäß § 315 BGB zu wiedersprechen, ohne dass Sie eine Absperrungsandrohung erhalten und ohne dass wir zur Umgehung des § 315 BGB sich auf die vertraglichen Vereinbarung des Preises berufen. In diesem Fall behalten wir uns aber das Recht vor, die Billigkeit des Preises gerichtlich feststellen zu lassen.

3. Wenn Sie einen Sonderkundenvertrag abschließen verzichtet unser Unternehmen auf die Geldendmachung der Altforderungen.

4. Sollten Sie auf die Einhaltung des alten Vertrages bestehen, werden Sie von uns ab dem 1.10.2008 der Grundversorgung zugeordnet.

Was ist von dem Angebot zu halten?
Falle?
--- Ende Zitat ---

zu 1.
vom RA prüfen lassen ob überhaupt ein wirksammes Kündigungsrecht vereinbart wurde

zu 2.
der Preis dem Widesprochen wird ändert sich!

zu 3.
lockangebot

zu 4.
siehe 1. vielleicht dürfen die garnicht!

Andiadm:
Wenn Du mit denen einen neuen Sondervertrag machst, dann kannst Du Dir das widersprechen nach §315 sparen, weil, Du schließt ja einen neuen Vertrag ab.
Besprich Dich mit Deinem RA!
Aus dem Bauch heraus stinkt es aber, weil, wenn die für 4 Jahre auf Geld verzichten wissen sie wohl schon, dass sie damit nicht durchkommen.
Mit der Kündigung werden sie aber wohl durchkommen, ein jeder kann einen Vertrag vertragsgemäß kündigen, da sehe ich - aus dem Bauch heraus - schlechte Chancen.
Kein alternativer Versorger verfügbar?

Andreas Hofer:
zu 1

Ich habe meinen Versorger bereits mehrfach aufgefordert dass angeblichen vertraglich vereinbarte Kündigungsrecht nachzuweisen und habe nie eine Antwort bekommen.

Mir selber liegt kein Vertrag vor.

zu 2

Man kann den Preis doch weiterhin kürzen, oder?

Andiadm:
zu 1
Wenn Du den Vetrag nicht hast den Du unterschrieben hast, wie berät Dich dann Dein RA?
zu 2
Nein, wenn Du heute einen Vetrag abschliesst und da steht drinnen, 1m³ kostet 2,34€ und Du untereibst das, dann hast Du das akzeptiert und kannst nicht mehr Unbilligkeit vorbringen, es hat Dich ja keiner gezwungen den Vertrag abzuschliessen.

Ich weiß ja nicht, um wieviel Geld es da geht, aber ich würde mir schnellstens einen RA suchen ... den wirst Du eh brauchen, wenn Du auf Vertragserfüllung Deines Sondervertrags klagen willst bzw. das Deine Taktik ist.

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