Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Sperrandrohungen
Christian Guhl:
@RuRo
Ich bin auch der Meinung, dass das Landgericht zuständig ist. Aber auf der Seite
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/ wird ausdrücklich das Amtsgericht genannt.
Kampfzwerg:
Also ich bin ja definitiv für Amtsgericht ;)
(Jedenfalls im üblichen Regelfall bei einem Vertrag zw. Verbraucher bzw. Nicht-Kaufmann und Versorger)
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte regelt die ZPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO
Auch hier kann sich Stöbern lohnen
http://www.justiz.nrw.de/BS/index.php
Ein Blick in den eigenen Vertrag könnte ebenfalls hilfreich sein, oder auch auf die Homepage des Versorgers.
(AGB, Sonderbedingungen...)
userD0009:
@Christian Guhl
@RuRo
M.E. sind die Landgerichte ausschließlich zuständig.
Insbesondere, wenn es sich um Kunden in der Grundversorgung handelt. So heißt es in § 36 Abs. 1 EnWG u.a. \"Energieversorgungsunternehmen haben [...] jeden Haushaltskunden zu versorgen.\" Damit ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 102 Abs. 1 S. 1 EnWG, \"Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, [...]\" m.E. erfüllt.
Wie sehen das die \"Profis\"?
@Kampfzwerg
Seit wann regelt die ZPO die sachliche Zuständigkeit???
Schauen Sie mal bitte in § 1 ZPO, dort heißt es \"Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.\"
Und in § 102 Abs. 2 EnWG wird geregelt, dass die Rechtsstreitigkeiten [im Sinne des § 102 Abs. 1 EnWG] Handelssachen im Sinne der §§ 93 bis 114 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind.
Grüße
belkin
nomos:
@belkin, ich sehe das auch so. Aber haben Sie eine Erklärung dafür, dass große Kanzleien, wie z.B. Becker Büttner Held z.B. in Mahnbescheiden gegen Widersprüchler (Grundversorgung § 315 BGB ....) für das streitige Verfahren als zuständiges Gericht ein Amtsgericht benennen?
Kampfzwerg:
@belkin
hier geht es doch immer noch um eine Sperrandrohung und die Hinterlegung einer Schutzschrift?!
Die kann auch durch normalen Zahlungsverzug veranlasst sein, völlig unabhängig von Widerspruch, Mahnbescheiden.
Und das erste Glied in der Kette ist normalerweise eben das AG.
Dort kann man dann ja immer noch einen Antrag auf Abweisung etc. stellen
ZPO
Buch 1
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)
Abschnitt 1
Gerichte (§§ 1 - 49)
Titel 1
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§§ 1 - 11)§ 1 Sachliche Zuständigkeit
Titel 2
Gerichtsstand (§§ 12 - 37)§ 12 Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff
Titel 3
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte (§§ 38 - 40)
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