Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Sperrandrohungen

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Christian Guhl:
Zur Zeit wird seitens Eon-Avacon mal wieder massiv mit Einstellung der Versorgung bei Protestkunden gedroht. Ich dachte, das Thema hätten wir durch.Wenn dagegen vorgegangen und mit einstweiliger Verfügung gedroht wird, kam bisher immer umgehend eine Rücknahme und Entschuldigung. Aber es kann ja auch mal anders ausgehen. Das Kartellamt verweist die Kunden (aufgrund des bestehenden Wettbewerbs) auf den zivilrechtlichen Weg.

Blau Bär:
Betrifft das (auch) die Kunden, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben oder gerade diese?
Vielleicht als zusätzliche \"Steigerung\"?

Viele Grüße
Blau Bär

Christian Guhl:
@Blau Bär
Nein, das ist unabhängig davon. Ich glaube, der Spuk hat erst ein Ende, wenn mal eine einstweilige Verfügung erlassen wird.Aber die meisten Kunden trauen sich nicht, vor Gericht zu gehen. Und mir wird (leider) nicht mit Einstellung der Versorgung gedroht. Ich habe es in der Vergangenheit einmal erlebt, dass eine einstweilige Verfügung erlassen werden sollte. Zuerst einmal bestritten die Eon-Anwälte die Zuständigkeit des Landgerichts, dann wurde alles als \"Computer-Fehler\" dargestellt und die Androhung zurückgenommen. Eine einstweilige Verfügung wurde daraufhin nicht erlassen und der Kunde musste auch noch für einen Teil der Kosten aufkommen. Ich sehe das Ganze als neue Einschüchterungsversuche. Wenn der Kunde sich wehrt, wird alles zurückgenommen, wenn nicht, wird gesperrt und der Kunde wird wohl oder übel alles zahlen. So sortiert man die Wankelmütigen aus und übrig bleibt der harte Kern. Da das nicht sehr Viele sein werden, kann man (die EVUs) damit ganz gut leben.

Blau Bär:
O. K. welches Gericht ist definitiv bei einer Sperrandrohung zuständig?
Auch das Landgericht?


Immer ran! Je mehr Leute sich wehren, desto aufwändiger wird es für die EVUs. Schließlich soll es nicht einen kleinen Rest Widerständler geben, die dann ruck-zuck mundtot gemacht werden.


Viele Grüße
Blau Bär

RuRo:

--- Zitat ---Original von Blau Bär
O. K. welches Gericht ist definitiv bei einer Sperrandrohung zuständig?
Auch das Landgericht?

--- Ende Zitat ---

Ja - und wenn Sie sich ein wenig abmühen und Ihren Wissensstand selbst erarbeiten wollten, wären Sie unter Verwendung der Suche auch fündig geworden.

Schlimm, diese Mitnahmementalität und dieser Hurra-Stil.

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