Energiepreis-Protest > Spreegas

Mahnung rückständiger Beträge

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Steven:
h.terbeck,
danke für den Hinweis, das Wort Sondervertrag steht tatsächlich in keinem der Verträge. Es ist immer von einem Erdgaslieferungsvertrag zu einem Heizgas-Sonderpreis die rede.
Vielleicht sollte ich durch einen Anwalt den Status meines Vertrages prüfen lassen. Hier im Forum hat mal einer die Meinung vertreten, dass bei einem Sondervertrag in der Regel ein gegenüber dem Allgemeinen Tarif günstigerer Erdgas - Sonderpreis vereinbart  wird und Verträge, in denen die Preisregelungen als „Sonderpreisregelung„ bezeichnet sind, Sonderverträge sind.
Es kann ja nie schaden die Billigkeit anzuzweifeln und den Nachweis für das Recht auf einseitige Preisfestsetzung zu verlangen.

Die Abschlagszahlungen werden natürlich pünktlich auf der von Ihnen genannten Basis getätigt.

elmex:

--- Zitat ---Original von h.terbeck

2. Nur wo Sondervertrag draufsteht, ist auch Sondervertrag drin.


--- Ende Zitat ---

Bei einem Sondervertrag kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt an.

Anhaltspunkte können hierfür beispielsweise Kündigungsvereinbarungen oder Laufzeitvereinbarungen sein, die es so in einem Tarifkundenvertrag/Grundversorgungsvertrag  nicht geben darf.

@ Steven:

Sie sollten einen versierten Anwalt aufsuchen und die Rechtsantur Ihres Vertrages mit den sich daraus ergebenden prozessualen Möglichkeiten (siehe hier, hier und hier) überprüfen lassen. Nach Ihrem Vortrag ist die Annahme des Vorliegens eines Sondervertrages gerechtfertigt...

Steven:
@elmex,

dacht ich mir schon so, auf der Homepage des Vereins befindet sich glaub ich ein  Anwaltsverzeichnis. Da wird das schon zu klären sein.

Steven:
Heute kam, wahrscheinlich als Adventsüberraschung gedacht, ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Spreegas fordert darin einen, Ihrer Meinung nach, ausstehende Betrag aus der Jahresrechnung vom Januar 2006.
Ist vielleicht als kleine Retourkutsche gedacht, so ein bisschen Weihnachtsstreß.

Cremer:
@Steven,

na, dann kreuzchen oben (ich widerspreche dem Mahnbescheid insgesamt), Unterschrift unten und ab per Post

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