Energiepreis-Protest > Spreegas

Mahnung rückständiger Beträge

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Steven:
@cremer,

geht schon klar, aber es ist schon komisch. Verfolgen denn die von Spreegas die in der letzten Zeit gefällten Urteile zu diesem Thema nicht?

Grüße aus der Lausitz

Pedro:
@Steven

--- Zitat ---Verfolgen denn die von Spreegas die in der letzten Zeit gefällten Urteile zu diesem Thema nicht?
--- Ende Zitat ---
Natürlich verfolgen die Versorger die bundesweiten Urteile, mit Sicherheit auch Spreegas. Durch die Nennung falscher, überholter oder das Verschweigen bereits im eigenen Bereich verlorener Prozesse soll  nur ein Zweck erreicht werden: Verunsicherung des Kunden und \'\'Weichklopfen zur Zahlung\'\'.

@Lisa:
Wenn möglich, EVU-/Versorger-Namen nennen. Dann wird vielleicht deutlich, dass Ihr Mahnbescheid nicht der erste ist u. wie in vergleichbaren Fällen bisher verfahren worden ist.
Außerdem: hier beim BdEV auf der Startseite unter Protest /Fragen nachschauen, dort sind die möglichen Reaktionen auf Mahnbescheide usw. erläutert.
Wichtig: Keine Panik, aber auch Fristen beachten!!

DieAdmin:
Lisas Beitrag befindet sich nun hier: Mahnungbescheid erhalten

Steven:
In der Antwort auf meinen Widerspruch betreffs der Rechnung von 2009 beruft sich der Versorger auf den §5(2) und (3) der Gas GVV.
Da diese in den Vertrag (steht als P.S. ganz am Ende) einbezogen ist, und das lt. BGH- Urteil vom 5.7.09 keine unangemessene Benachteiligung darstellt, ist wohl jetzt Zahltag.

RR-E-ft:
@Steven

Nicht so einfach ins Bochshorn jagen lassen.

Der Satz am Ende des Formulars genügt für eine wirksame Einbeziehung der AVBGasV nicht, der Einbeziehung der GasGVV musste man gesondert ausdrücklich zustimmen, so jedenfalls LG Hamburg 27.10.09, OLG Dresden 26.01.10. Die Bedingungen mussten im Wortlaut vor Vertragsabschluss übergeben worden sein und der Kunde musste bei Vertragsabschluss oder später mit der Einbeziehung einverstnden sein Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 II BGB.

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