Energiepreis-Protest > Mainova
unbilligkeitseinwand
RuRo:
--- Zitat ---Original von freestroke
Ich möchte den arbeitspreis von 2004 also 3,09 cent in der jahresabrechnung 2008 beibehalten, geht das.
--- Ende Zitat ---
Später dann:
--- Zitat ---Original von freestroke
Vielen dank für die info, der preis der mainova beträgt 2004 3,9 cent pro KW/h
--- Ende Zitat ---
Was jetzt? - 3,09 oder 3,90 Ct/kWh
@Freestroke
Ordnen Sie mal Ihre Gedanken, danach beantworten Sie sich folgende Fragen:
1. Tarifkunde bzw. Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde?
2. Warum überweise ich pauschal 40,00 € je Monat? - ggf. sind 480 € für knapp 8000 kWh schon zuviel.
3. Machbar ist (fast) alles, wenn man die richtige Antwort zu 1. kennt.
Stöbern Sie weiter im Forum. Es gibt genügend Beiträge die eine Hilfestellung bieten. Ein bischen Mühe und Schweiß will der Erfolg schon haben. ;)
userD0010:
freestroke:
Wenn Sie, wie behauptet, in 2005 den Unbilligkeitseinwand gegenüber Ihrem EVU erhoben haben, werden Sie dies doch vermutlich zu Papier gebracht haben!
Und dieses Papier müsste doch eigentlich im Detail alle Angaben erhalten, so auch den von Ihnen als billig anerkannten Preis des Jahres 2004 (?).
Darum dürfte sich doch die Frage nach dem Preis 2004 nicht stellen.
Ist denn eigentlich der Preis von 3,09 oder 3,90 korrekt ?
Die meisten EVU führen den Preis mit 2 Stellen hinter dem Komma oben in ihrer Berechnung auf, verweisen aber auf die korrekte Zahl bei den Anmerkungen und dort taucht meistens ein Preis mit vier Stellen hinter dem Komma auf, zumindest in den Jahren 2003 - 2006.
Und bei der Ermittlung der Jahreskosten auf der Basis des Jahresverbrauches vermögen die zwei weiteren Stellen hinter dem Komma schon eine -wenn auch- kleine Differenz ausmachen, die für das EVU u.U. das Haar in der Suppe darstellen.
Und RuRo kann ich nur zustimmen.
Warum 40 Euro Abschlag pro Monat, wenn der angebliche Jahresverbrauch von 8.000 kWh selbst bei 3,90 Eurocent plus Grundgebühr plus MWSt. niemals den Gesamtabschlag von 480 Euro erreichen wird?
Oder wollen Sie sich gern mit Ihrem EVU wegen Überzahlung trotz Unbilligkeitseinwand herumschlagen ?
freestroke:
Vielen dank für den Hinweis ,im nachhinein ist mir auch aufgefallen, dass ich mir meine frage schon selbst beantwortet habe.jetzt nur noch eins, ich habe die gasjahresabr. von 2006 korrigiert es waren 180 euro nachzuzahlen ich habe aber nur 100euro überwiesen.Ich weiss nicht mehr wie ich das berechnet habe.
Natürlich stelle ich jetzt fest das ich immer zu viel bezahlt habe. Nach tarif 2004 3,9 Cent muss der abschlag ungefähr 25 euro betragen also habe ich immer ein Guthaben gehabt kann ich das noch in nachhinein geltend machen. freestroke
freestroke:
hallo und vielen dank, zu 1 sondervertrag erdgas kompl.
freestroke:
Hallo liebe mitstreiter , ich lasse mir die gasjahresabrechnung der mainova jedes jahr vom bund der energieverbraucher korrigieren und verrechne mein guthaben mit den monatsabschlägen. nun ziehe ich aus meiner wohnung aus und habe in der neuen wohnung kein gas mehr sondern fernwärme. kann die mainova mir nachträglich irgend welche kosten auferlegen , zum beispiel nachzahlungen.
freestroke
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