Energiepreis-Protest > Mainova

unbilligkeitseinwand

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bolli:

--- Zitat ---Original von freestroke
Hallo liebe  mitstreiter , ich lasse mir die gasjahresabrechnung der mainova jedes jahr vom bund der energieverbraucher korrigieren und verrechne mein guthaben mit den monatsabschlägen. nun ziehe ich aus meiner wohnung aus und habe in der neuen wohnung kein gas mehr sondern fernwärme. kann die mainova mir nachträglich irgend welche kosten auferlegen , zum beispiel nachzahlungen.
freestroke
--- Ende Zitat ---
Hallo freestroke,
versuchen können die alles. Wäre eher ungewöhnlich, wenn die ohne irgendwelche Abschlussrechnungen auf ihrer Preisbasis daherkämen. Auch da gilt wieder: Selbst berechnen und entsprechend abrechnen. Wenn\'s immer noch ne Überzahlung gab, haben Sie was falsch gemacht! Dann laufen SIE hinter dem Geld her, was Sie ggf. zuviel gezahlt haben.

Wenn Sie einen (älteren) Sondervertrag haben, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Preisanpassungsklausel unwirksam oder nicht rechtswirksam in den Vertrag eingebunden sein. War in 99,9 % der Fälle so. Wenn dem so ist und Sie den Preiserhöhungen widersprochen haben, können Sie Drohungen der Mainova gelassen entgegen sehen. Sollte irgendwann mal ein Mahnbescheid kommen, sollten Sie diesem widersprechen und ihn ans Gericht zurück schicken. Und sollten die dann tatsächlich Klage erheben, muss halt ein Anwalt her. Aber bis dahin dürfte noch was Zeit sein.

freestroke:
hallo bolli , vielen dank für die schnelle antwort.da ich der preisanpassungsklausel seit 2004 widersprochen habe, werde ich dem gelassen entgegensehen.

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