Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verjährung der Versorgerforderungen?

<< < (4/4)

Black:
@ RR-E-ft

Ich glaube ihre sehr umfassenden Ausführungen werden entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Vielleicht wäre es zweckdienlicher auf die Frage:

\"nach den bisherigen Aussagen von Herrn Fricke habe ich es so verstanden, das durch Widerspruch gem. § 315 BGB die gefordeten Beträge nicht fällig werden. Diese müssen per Gericht auf Ihre \"Billigkeit\" geprüft werden. Also Mahnungen und Mahnkosten des Versorgers sind unzulässig. Der hat nur den Weg über einen Mahnbescheid/Klage zur gerichtlichen Festlegung eines billigen Preises. Erst diese wäre dann fällig und kann direkt anerkannt werden.
Solange aber keine Forderung fällig ist, kann diese auch nicht verjähren, höchstens verwirken.\"

Darauf hinzuweisen, dass Sie falsch verstanden wurden.

RR-E-ft:
@Black

Ich bin in aller Bescheidenheit schon froh, wenn Sie meine Beiträge lesen und verstehen. ;)
Vielen Dank für das Interesse.

Man kann sich schließlich nur um eine klare und verständliche Ausdrucksweise bemühen und darauf hoffen, dass die Beiträge gelesen und verstanden werden.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln