Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Rekommunalisierung der Netze

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AKW NEE:
Nach meiner Kenntnis ist die Übernahme der Netze in Lüchow-Dannenberg eine alte Idee aus der Anti-Atom-Bewegung. Der Verein Region Aktiv hat diese Idee aufgegriffen und dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Region Aktiv ist ein Zusammensschluss von Einzelmitgliedern, Vereinen, den Samtgemeinden und des Landkreises Lüchow-Dannenberg. der Wasserverband hat diese Idee wohl aufgenommen.

Wenn die Netze rentabell zu betreiben sind, ist die Finanzierung für den Kauf kein Problem und es müssen für die Verbraucher zwangsläufig keine höheren Kosten entstehen.

Christian Guhl:
\"Wenn die Netze rentabel zu betreiben sind,\" würde Eon-Avacon sie wahrscheinlich selbst behalten.Woher stammt denn der immense Verlust in 2007 aus dem Netzbetrieb ? Ich bin sehr dafür, das die Versorger die Netze verkaufen. Aber bitte nicht an jemanden, der dies nur als neue Einnahmequelle sieht. Und wenn es schiefgeht, haften die Bürger mit ihren Steuern dafür !

AKW NEE:
Wer soll denn die Netze kaufen, ohne damit Geld verdienen zu dürfen.

Welche Verluste soll denn die E.ON Avacon Netz GmbH gemacht haben? Es wäre das erste und einzige Unternehmen in Deutschland, dass unter den jetzigen Bedingungen mit seinem Netzbetrieb Verluste gemacht hat. Mensch sollte der damaligen E.ON Avacon Netz GmbH nicht alles glauben.

Wenn ich wählen müsste, wem ich die unveränderten und nach meiner Meinung zu hohen Gewinne eher gönne, der E.ON Avacon oder den Kommunen vor Ort, wäre meine Entscheidung immer für die Kommunen.

nomos:

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Wer soll denn die Netze kaufen, ohne damit Geld verdienen zu dürfen.

--- Ende Zitat ---
Z.B. die Öffentliche Hand (Bund, Länder etc.)
Gewinnerzielung ist nicht der öffentliche Zweck von Versorgungsnetzen.
Es geht um die Daseinsvorsorge, da ist Kostendeckung ausreichend. Eigentlich gilt das ja grundsätzlich wie der BGH schon festgestellt hat:

Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt (BGHZ 115, 311, 318 ) .

Gewinnerzielungsabsichten sind bei privaten Unternehmen legitim. Bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum ist der Zweck das Ziel. Mit Versorgungsnetzen muss kein Geld verdient werden. Sie müssen wirtschaftlich, kostendeckend und zukunftssicher betrieben werden um die Versorgung der Bürger sicherzustellen. Gewinne mit Eigenkapitalrenditen über dem geltenden Zinssatz für Kommunalkredite halte ich hier nicht für legitim! Schon gar nicht, wenn die Gewinne zweckfremd verwendet werden. [/list]

AKW NEE:
Wenn der neue Netzbetreiber nicht gleichzeitig der Grundversorger ist, kann es sein, dass der Verbraucher von den geringeren Kosten nichts merkt.

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