Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
Hemmung der Verjährung - Mahnbescheid, Klage ,Rückforderung noch 2008
userD0009:
@nomos und Pedro
Auch wenn Ihre Aussagen \"Wer es mal probieren will\" und \"Selbst ist der Mann und schneller\" hoffentlich nicht vom Gang zu einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin abraten/abhalten sollen, so gilt jedoch auch für einen Verbraucher, der die Verjährung eines evtl. Rückforderungsanspruchs hemmen will, dass er den Anspruch im Mahnantrag den Anforderungen der Rspr. genügend genau bezeichnet.
Ich rate daher, die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen(welcher ggf. auch haften würde).
Grüße
belkin
P.S: Ich bin gespannt, was die Erfahrungen bzgl. des elektronischen Mahnverfahrens zum Jahreswechsel sein werden. Sollte zumindest den Vorteil haben, dass nicht lediglich eine Leitung wie z.B. beim Faxgerät, für den rechtzeitigen Eingang bei den Justizbehörden zur Verfügung steht.
wulfus:
--- Zitat ---Original von berghaus
In vielen Beiträgen wird darauf hingewiesen, dass die Zeit für die Hemmung der Verjährung für eigene Rückforderungen
von Überzahlungen im Jahr 2005 durch Mahnbescheid oder Klage knapp wird. ....
--- Ende Zitat ---
An mehreren anderen Stellen wurde hier manches Unkonkretes zur Verjährung der Versorgerforderungen gepostet.
Jetzt zum Jahreswechsel ist das Thema sehr akut für diejenigen, die in 2005 begonnen haben,
gegen Preiserhöhungen Widerspruch einzulegen und bis heute erfolgreich Abschläge bzw. Rechnungen gekürzt haben.
Ende November schrieb mir mein Gasversorger artig, dass er zum 1. Februar 2009 seine Tarife um min. 0,46 ct senken wird.
Auf meine Widersprüche bis 2008 ist er dabei nicht eingegangen.
Auch gegen seine neuen, wenn auch reduzierten Preise werde ich erneut Widerspruch einlegen.
Wie gehe ich aber mit seinen noch \"offenen Forderungen\" aus den vergangenen drei Jahren um?
Kann ich die nun getrost vergessen? Oder soll ich alles so weiterlaufen lassen, bis zur ersten Klage?
Bis heute habe ich noch keine die Verjährung hemmende Aktion bzw. Reaktion meines Versorgers erhalten.
Was ratet ihr mir?
.
RR-E-ft:
@wulfus
Zahlungsansprüche des Versorgers unterliegen - wie andere Ansprüche auch- der regelmäßigen Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und fällig war.
Dem Zahlungsverlangen wegen einer 2005 fälligen und unbezahlt gebliebenen Verbrauchsabrechnung kann deshalb nach Ablauf des 31.12.2008 die Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden, soweit der Ablauf der Verjährung nicht etwa durch gerichtliche Geltendmachung bis zum 01.01.2009 0.00 Uhr und alsbaldige Zustellung gehemmt wurde.
Möglicherweise wurden am 31.12.2008 noch Mahnbescheide beantragt, Zahlungsklagen eingereicht die erst in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Offene Zahlungsansprüche aus 2004, die der regelmäßigen Verjährung unterliegen, verjährten mit Ablauf des 31.12.2007. Man muss sich gegenüber dem Zahlungsverlangen auf die Verjährung berufen.
Zahlungsansprüche, die 2006 entstanden sind, sind noch nicht verjährt.
Schwalmtaler:
Und nicht fällige Ansprüche können nicht verjähren, höchstens verwirkt sein!
Unterschied hier im Forum schon ausreichend erläutert!
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und fällig war.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, ich denke wulfus geht es um Konkretes, das Allgemeine dürfte den Betroffenen und Interessierten bekannt sein.
... und es wurde schon viel Allgemeines geschrieben.
Wann entsteht die Forderung denn?
Erst mit der Jahresabrechnung?
... oder sind nicht auch Abschlagszahlungen schon fällig?
... der Versorgungsvertrag ist doch kein Kontokorrentvertrag?
--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
Und nicht fällige Ansprüche können nicht verjähren, höchstens verwirkt sein!
Unterschied hier im Forum schon ausreichend erläutert!
--- Ende Zitat ---
Leider halten sich nicht alle Gerichte an das was hier im Forum steht. ;)
Kein Gaspreiswucher im Schussental?
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