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Hemmung der Verjährung - Mahnbescheid, Klage ,Rückforderung noch 2008

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berghaus:
In vielen Beiträgen wird darauf hingewiesen, dass die Zeit für die Hemmung der Verjährung für eigene Rückforderungen von Überzahlungen im Jahr 2005 durch Mahnbescheid oder Klage knapp wird.

Aus einem selbst durchgeführten Mahnbescheidverfahren weiß ich, dass man den Mahnbescheidvordruck in einem Schreibwarengeschäft bekommt oder auch online ausdrucken kann.
In den Ausfüllhinweisen wird darauf hingewiesen, dass man dem Antragsgegner die „Forderungen in klarer und übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben sollte“.
Wenn man dabei eine Frist gesetzt hat, kann man in dem Formular zu der geforderten Summe auch noch angeben, ab wann man Verzugszinsen fordert.
Man muss darüber hinaus das zuständige Gericht angeben:
Ausfüllhilfe: „Sachlich zuständig ist für Ansprüche bis 5000 EUR .... das Amtsgericht, sonst grundsätzlich das Landgericht. Es kann ...aber auch noch eine besondere oder ausschließliche Zuständigkeit (eines anderen Gerichts) begründet sein. Rechtsrat einholen! Bei unzuständigen Gericht drohen Kostennachteile.“ –Dies auch zu der Diskussion um die Unzuständigkeit der Amtsgerichte bei Gaspreisrebellion.

Der Antrag wird also frühestens am Montag oder Dienstag (22./23.12.) beim für Mahnbescheide zuständigen AG (z.B. Hagen) sein.
13 Tage später durfte ich in dem geübten Fall 32,50 EUR an die Gerichtkasse zahlen und nach weiteren acht Tagen wurde der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt.

Meine Fragen:
1) Gilt für die Hemmung der Verjährung der Tage  des Eingang des Antrags beim Gericht oder der Tag der Zustellung?
2) Wie ist das bei einem Klageantrag?
3) Können Anwälte das schneller (abgesehen von zusätzlichen Kosten)?

berghaus 20.12.08

userD0009:
@berghaus

zu 1) Hemmung der Verjährung mit dem Eingang des Antrags bei Gericht, wenn die Zustellung demnächst erfolgt, §§ 167, 693 ZPO.

zu 2) siehe 1)

zu 3) Was sollen Anwälte schneller können?

Unabhängig davon ist für eine Rückforderung von evtl. zu viel gezahlten Entgelten die Inanspruchnahme eines RA sehr zu empfehlen.

Grüße
belkin

Black:

--- Zitat ---Original von belkin
zu 3) Was sollen Anwälte schneller können?

--- Ende Zitat ---

elektronisches Mahnverfahren

nomos:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von belkin
zu 3) Was sollen Anwälte schneller können?

--- Ende Zitat ---
elektronisches Mahnverfahren
--- Ende Zitat ---
Ob wirklich jeder Anwalt das schneller kann? Man benötigen eine Signaturkarte, ein Kartenlesegerät und \'JAVA™. Anwalt muss man nicht sein. Ist damit eigentlich jeder Anwalt ausgestattet?

\"Die Axt im Haus erspart den Zimmermann\". Sicher nicht immer, aber nicht für jeden Nagel braucht man einen Handewerker. Selbst ist der Mann und schneller. ;)

Pedro:
@Black: schneller durch elektronisches Mahnverfahren!

Da irrt der Versorgeranwalt : jedermann (auch Verbraucher gegen Versorger !) mit einer Internetverbindung kann z.B. mit dem Mahngericht für NRW  - Amtsgericht Hagen - ohne jegliche Voraussetzung auf elektronischem Wege einen Mahnbescheid ausfüllen / beantragen. Für andere Bundesländer gilt dasselbe. Wo da der Vorteil einer Anwaltskanzlei liegen soll, ist mir nicht klar. Natürlich geht es mit Signaturkarte ggf. noch 1 Tag schneller.
Wer es mal probieren will:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=550345-1228470976131&Command=start&bld=NRW&home=http://www.justiz.nrw.de

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