Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Prozeßkosten
Datko:
Allgemeine Frage:
In der Presse war zu lesen, dass ein Versorger die Klage gegen einen Kunden zurückgezogen hat.
( http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1231848468129.shtml )
- Wer trägt die angelaufenen Rechtsanwaltskosten des Kunden, wenn die Klage des Versorgers zurück gezogen wird?
Danke für sachdienliche Antworten
ben100:
Die Gegenseite
RR-E-ft:
Wer eine Klage zurücknimmt, hat gem. § 269 Abs. 3 ZPO die gesamten Prozesskosten zu tragen. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung (Stellung der Anträge) ist eine Klagerücknahme nur noch mit Zustimmung des Gegners möglich. Die gibt es nicht immer.
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