Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Prozeßkosten
jofri46:
Deshalb habe ich ja auch nicht von Kostenrisiko, sondern von Kostenrisiken gesprochen.
marten:
Eine Frage zu den Prozesskosten!
Der Streitwert beträgt z.B. 1800 €.
Wenn ich z.B. die erste und zweite Instanz gegen meinen Versorger gewinnen sollte und die dritte, letzte Instanz verliere würde, würde das für mich bedeuten das ich alle bisher entstanden Kosten( Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugenkosten) aller Instanzen bezahlen muss.
Ist das richtig?
Ein Prozesskostenrechner hier im Internet errechnet für 2 Instanzen bei den oben genannten Streitwert 2500 €, die 3 Instanz ist erst ab 20.000 € Streitwert möglich.
Weiss jemand, was das zu bedeuten hat?
Siehe
http://www.arag.de/de/rechtimalltag/kostenrechner/prozesskosten/
gruss
marten
RR-E-ft:
@marten
Das bedeutet, dass bei einem Streitwert zwischen 600 € und 20.000 € nach der zweiten Instanz Schluss ist, sofern nicht die Revision ausdrücklich zugelassen wird. Bei Streitwerten unter 600 € ist schon nach der ersten Instanz Schluss, wenn die Berufung nicht ausdrücklich zugelassen wird.
Black:
Man sollte vielleicht anmerken, dass die Gerichte derzeit in Billigkeitsverfahren noch sehr großzügig mit der Zulassung von Berufungen sind, weil doch viele Fragen noch \"Grundsätzliche Bedeutung\" haben.
marten:
Wie verhält es sich bezüglich der Kosten für Anwälte, Gericht usw. bei folgenden Sachverhalt.:
1 Instanz AG
2 Instanz LG Berufung
3 Instanz BGH Revision
Dann zurückverweisung durch den BGH an das Landgericht:
Werden die Prozesskosten dann für 3 Instanzen abgerechnet, oder
fallen durch den erneuten Termin vor dem Landgericht noch zusätzliche Kosten an.
gruss
marten
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