Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Akzent: Abschlagszahlungen ganz einstellen?

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Christian Guhl:
@derblöde
Eon-Avacon hat sich bei den bisher gezahlten \"Ausgleichsbeträgen\" nicht auf die Verjährung berufen, sondern die seit 1999 zuviel berechneten Beträge erstattet.Mit Sicherheit würden sie das nicht tun, wenn irgendetwas verjährt wäre ! Die zahlen nicht einen Cent zuviel zurück !Eventuell kommt hier die \"ungerechtfertigte Bereicherung\" in Frage. Mit der Folge einer längeren Verjährungsfrist (8 Jahre ?). Kosten müssen nur getragen werden, wenn der Prozess verloren wird.

derblöde:
@Christian Guhl:
E.ON zahlt die \"Ausgleichsbeträge\" ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!
Bei freiwilligen Zahlungen gilt das mit der Verjährung nich;-)
Ob die Forderungen aus der Zeit vor 2005 verjährt sind, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden. Und wie diese Entscheidung ausfällt, ist nicht absehbar

Wenn du mit ungerechtfertigter Bereicherung § 852 BGB (Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung) meinst:
Unrealistisch, das setzt eine unerlaubte Handlung voraus, also den Nachweis des Vorsatzes.

Und die eigenen Kosten zahlt der Gegner bei außergerichtlicher Einigung oder gerichtlichem Vergleich i.d.R. eben nicht!

Christian Guhl:
@derblöde
Ich meine, Eon-Avacon würde die zuviel berechneten Beträge seit 1999 nicht erstatten, wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit bestehen würde, das etwas verjährt sei. \"Freiwillig\" zahlen die nichts !Das haben die wochenlang genauestens geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, zahlen zu müssen.
Das muss jetzt nur noch richtig verkauft werden. Ohne Rechtspflicht, freiwillig,aus Kulanz,Zufriedenheit der Kunden usw.. Da stellt man sich jetzt auch noch als Wohltäter dar ! Der Nachweis des Vorsatzes dürfte nicht schwerfallen. Schließlich wurden die Preise doch nicht \"aus Versehen\" erhöht. Die eigenen AGB sollte man schon kennen ( und einhalten). Und die Klausel ist sowas von eindeutig, dass auch ein Irrtum sehr unwahrscheinlich ist.Wenn man sich der Sammelklage anschließt, dürften die Kosten bei einem Vergleich im überschaubaren Rahmen bleiben.

derblöde:
@Christian Guhl:
Existenz und  Anwendung einer unwirksamen Vertragsklausel stellen an sich noch keine unerlaubte Handlung dar! Und der Nachweis des Vorsatzes, den Vertragspartner zu schädigen, der hierfür zwingend erforderlich ist, ist in der Praxis sehr problematisch. Die Annahme allein reicht nicht aus.
Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo im Zusammenhang mit der Unwirksamkeit  einer Preisanpassungsklausel auch eine unerlaubte Handlung festgestellt wurde (oder gabs das schon?).

Die Zahlung ohne Rechtsgrund ist für Eon einfach eine Möglichkeit, mit überschaubarem finanziellen Aufwand ohne große Negativschlagzeilen aus der Nummer herauszukommen. Die Rechtslage spielt da mit Sicherheit nur eine untergeordnete Rolle.
Im Übrigen wäre für Eon ein Urteil zu ihren Ungunsten die schlechteste Alternative (nicht unbedingt finanziell, aber in Sachen Außenwirkung). Dies streben nach deinen Worten ja auch die Kläger nicht an (oder halten es zumindest für wenig wahrscheinlich).
Mir erscheint die Differenz zwischen Maximalforderung und Angebot der Eon zu gering und und das Risiko Verjährung der älteren Forderungen zu groß, als dass sich der Aufwand wirklich lohnen würde.

Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen!

Christian Guhl:
@derblöde
Ob eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt, sollen die Juristen klären.Mir sagte ein Angehöriger dieses Berufsstandes, dass er (in seinem eigenen Fall) daraufhin klagen wolle. Die Klausel war nicht unwirksam ! Eon-Avacon durfte die Preise ändern, wenn sich die Gesetze oder Vorschriften ändern. Nur aus anderen Gründen nicht, z.B. bei Erhöhung der Strompreise an der EXX. Das war bei Eon-Avacon doch bekannt. Trotzdem hoffte man, die Kunden merken es nicht, wenn man ihnen Erhöhungen aus allen möglichen Gründen unterschiebt. Natürlich wollen die Kläger ein Urteil zu Ungunsten von Eon-Avacon !Es geht ja auch darum, der grenzenlosen Arroganz und Ignoranz gegenüber den Kunden einen Dämpfer zu verpassen. Wenn es nur um die Differenz zwischen Angebot und Maximalforderung geht, stimme ich zu. Das lohnt nicht, wegen 50 € vor Gericht zu ziehen.Bei Beträgen in dieser Höhe hätte ich auch keinen Skrupel, die nächste Rechnung um diesen Betrag zu korrigieren.Darum geht es auch nicht. Klagen wollen die, die bisher noch nichts bekommen haben. Auch kein Angebot.Wenn Eon-Avacon in dem Tempo weitermacht, wird das auch in 2009 noch nichts. Ich glaube immer noch nicht, dass Eon-Avacon sich auf Verjährung berufen wird. Wenn jetzt schon einigen Hundert ( ? ) Kunden das Geld vollständig seit 1999 zurückgezahlt wurde, können die doch nicht plötzlich anderen Kunden mit Verjährung kommen.Das gäbe Negativschlagzeilen !

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