Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Akzent: Abschlagszahlungen ganz einstellen?

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derblöde:
Die Klausel ist natürlich nur teilweise unwirksam. Mein Fehler. Ändert aber nichts an der Sache.


--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@derblöde
Ob eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt, sollen die Juristen klären.Mir sagte ein Angehöriger dieses Berufsstandes, dass er (in seinem eigenen Fall) daraufhin klagen wolle.
--- Ende Zitat ---
Eine andere Argumentation gibt es ja auch nicht! Entweder unerlaubte Handlung und daraus folgend ungerechtfertigte Bereicherung, oder die älteren Forderungen sind verjährt (die Argumentation der verspäteten Kenntnisnahme ist noch weniger erfolversprechend)!


--- Zitat ---...Wenn jetzt schon einigen Hundert ( ? ) Kunden das Geld vollständig seit 1999 zurückgezahlt wurde...
--- Ende Zitat ---
Warum die Klage, wenn die, die  Forderungen gegenüber Eon geltend gemacht haben, offenbar (fast) das Geforderte bekommen haben?


--- Zitat ---...Natürlich wollen die Kläger ein Urteil zu Ungunsten von Eon-Avacon!
--- Ende Zitat ---
Oben sagst du Euer RA erwartet kein gerichtliches Verfahren!? Also letztlich ein Vergleich (bzw. Zahlung ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches) und kein Tritt in den Allerwertesten der Eon-Verntwortlichen!

Denn das Einzige, was Eon wirklich wehtun würde, wäre ein Urteil zugunsten der klagenden Kunden. Alles Andere wird keinerlei Änderungen im Verhalten des Unternehmens bewirken!

Versteh mich nicht falsch: Eon gehört in dieser Sache höchstrichterlich abgewatscht! Und sollte zu Rückzahlungen an alle betroffenen Kunden gezwungen werden. Aber ich bezweile, dass ihr das erreichen werdet.

Christian Guhl:
Die Klausel ist vollständig wirksam, nur wurden Preiserhöhungen vorgenommen, die nicht davon abgedeckt waren. Ändert aber nichts an der Sache.
Ein Großteil der Kunden hat noch kein Rückzahlungsangebot. Gesetzte Fristen interessieren Eon-Avacon nicht. Die Geduld der Kunden ist am Ende.
Die Kunden wollen das zuviel gezahlte Geld zurück, ob mit oder ohne Urteil.
Wenn Eon-Avacon eine Klage vermeiden will, müssen sie sich sehr beeilen.
Natürlich wäre es sehr viel besser, wenn Eon-Avacon zur Rückzahlung verurteilt würde.  Es sind da ja noch die Akzent-und Akkont-Verträge, in denen eine Erstattung abgelehnt wird. Hier ist ein Gerichtsverfahren unvermeidlich.

richie:
Hallo zusammen,

wir kürzenschon seit Jahren unsere Gasrechnungen , haben aber die Preise unseres Akzent-Strom-Vertrages bei e.on Avacon unter Vorbehalt voll bezahlt.

Dieses Forum haben wir erst im Dezember 08 gefunden.
Jetzt lesen wir in Foren, dass es \"Unregelmäßigkeiten\" beim Akzent-Strom gibt.
Gibt es irgendeinen Link, wo wir nachlesen können warum es geht, oder kann uns jemand in wenigen Worten aufklären?
Uns hat e.on Avacon den Akzent-Strom-Vertrag Ende 2008 gekündigt.

Besten Dank!
richie

AKW NEE:
Es geht eigentlich um alle Akzentverträge. Es gibt aber unterschiedliche Preisanpassungsklauseln! Bei den Akzentverträgen die 1999 bis Anfang 2000 abgeschlossen wurden zahlt die Avacon zurück, angeblich. Bei den anderen noch nicht.

Siehe auch hier:
Preisanpassungsklausel ungültig !

Musterschreiben hier:
http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/?page_id=113

Die Unterlagen nach verstreichen der Frist einem Anwalt übergeben. Möglicher Anwalt für eine Sammelklage siehe hier:
http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/?page_id=186

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