Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Akzent: Abschlagszahlungen ganz einstellen?

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derblöde:
Hallo zusammen,

da E.ON nach Monaten immer noch nicht auf die Rückforderung der seit 1999 wegen der allseits bekannten Preisanpassungsklausel zuviel gezahlten Beträge reagiert hat, stellt sich die Frage:
Sollte man die Abschlagszahlungen nach Setzen einer Frist (14 Tage) ganz einstellen?
Immerhin hat das Unternehmen die Zahlung von \"Ausgleichsbeträgen\" an Betroffene öffentlich angekündigt!

Was für Möglichkeiten hat der Kunde sonst, den Herrschaften ein bisschen Dampf unterm Hintern zu machen?

Gruß

Christian Guhl:
@derblöde
Die wirksamste Möglichkeit ist, sich der geplanten Sammelklage anzuschließen. Nach Widerspruch würde ich die Abschläge zumindest auf Basis des vereinbarten Preises (9,7 ct/kwh) herabsetzen. Ob es ratsam ist, quasi als Druckmittel, die Abschlagzahlungen ganz einzustellen, möchte ich nicht beurteilen.

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von derblöde
Sollte man die Abschlagszahlungen nach Setzen einer Frist (14 Tage) ganz einstellen?
--- Ende Zitat ---
Dieselbe Antwort wie auf folgende Frage:
Wurde die AVB oder GVV nicht wirksam in Ihren Vertrag einbezogen und wurde nicht auf andere Weise ein Aufrechnungsverbot vereinbart?


--- Zitat ---Original von derblöde
Was für Möglichkeiten hat der Kunde sonst, den Herrschaften ein bisschen Dampf unterm Hintern zu machen?
--- Ende Zitat ---
Einen Anwalt beauftragen, die Überzahlungen auf dem Klagewege einzutreiben. War die Preisanpassungsklausel unwirksam, dann dürften die Erfolgsaussichten sehr gut sein.

Beeilung - in zwei Wochen könnten ältere Forderungen verjähren!

Gruss,
ESG-Rebell.

AKW NEE:
Nach verstreichen der Frist ist der Versorger im Verszug und Sie können im außergerichtlichem Verfahren einen Anwalt beauftragen. Ein Anwalt aus Dannenberg ist hier schon tätig und hat die Interessen vieler Kunden aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt übernommen. Nach Einschätzung des Anwaltes wird bei den Verträgen mit der Klausel ( Preisänderungen nur nach gesetzlichen Änderungen) keine Klage notwendig werden.

Die betroffenen Kunden der E.ON Avacon sollten Kopien:
- des Vertrages
- oder/und der ersten Abrechnung
- der Rückforderung mit Terminsetzung
- vorhandene Antwortschreiben der E.ON Avacon
an den Anwalt schicken!

Der gleiche Anwalt hat für die restlichen Akzent- und Akkontverträge eine Sammelklage vorbereitet. Für den Nachtstrombereich laufen hierzu ebenfalls die ersten Vorbereitungen.

Kontakt über:
http://www.energieverbraucher-wendland.de

derblöde:
@all:
Alles schön und gut, aber:
[*]Ansprüche aus 2005 verjähren am Jahresende, solche von 1999 bis 2004 sind bereits verjährt! Die Verjährung kann nur ein gerichtliches Verfahren (Mahnverfahren, Klageeinreichung oder Verhandlungsbereitschaft der E.on) unterbrechen. Ohne gerichtliches Verfahren wird es also letztlich auf einen Vergleich hinauslaufen. Ältere Forderungen oder Zinsen lassen sich dann streitig jedenfalls nicht mehr durchsetzen.
Wird denn wg. Hemmung der Verjährung bereits mit der E.on verhandelt oder ist ein MB noch in 2008 angedacht?
[*]Wenn ich Kosten (ohne Rechtsschutzversicherung) gegen Nichterstattung von Zinsen und vorzeitige Weitergabe von Preisteigerungen aufgrund gesetzlicher Änderungen abwäge, erscheint mir der von euch beschriebene Weg nicht unbedingt günstiger!
[/list]
Gruß

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