Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Unbilligkeitseinwand VOR Vertragsschluss?
Black:
Mehrmals kam hier folgender Gedanke auf. Wenn der Kunde VOR Abschluss eines Grundversorgungsvertrages bereits den Preisen widerspricht, dann könnten diese Preise nicht mehr als „vereinbarter Preissockel“ gelten und wären dadurch insgesamt überprüfbar.
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Was ist mit den Totalverweigerern, die sich für ganz clever halten und schon vor Lieferbeginn in der Ersatz- und Grundversorgung einen Unbilligkeitseinwand stellen?
Woher soll bei diesen Kunden der angeblich vereinbarte und somit vor einer Billigkeitskontrolle geschützte Sockelbeitrag kommen?
Gruss,
ESG-Rebell.
--- Ende Zitat ---
Das Ganze funktioniert aus folgendem Grund nicht.
Zunächst einmal widerspricht der Kunde dann vertraglichen Bedingungen eines Vertrages den er (noch) gar nicht abgeschlossen hat. Zu diesem Zeitpunkt muss der Unbilligkeitseinwand schlichtweg ins Leere gehen. Genauso wie man kein Zeitschriftenabonnement kündigen kann, dass man nicht abgeschlossen hat oder wie man auch die Gaspreise seines Nachbarn nicht wirksam als unbillig rügen könnte.
Schließt man aber später dann doch einen Grundversorgungsvertrag ab so hat auch ab diesem Zeitpunkt der vorher geäußerte Unbilligkeitseinwand keine Wirkung denn:
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes zusammen. Der Versorger bietet den Grundversorgungsvertrag an. Das Angebot umfasst als Kerninhalt vor allem die Leistung (Strom/Gas) und den Preis für die Leistung. Der Kunde kann nun annehmen (= Vertrag kommt zustande) oder ablehnen (= kein Vertrag). Da der Kunde nur das gesamte Angebot annehmen kann muss er damit auch den angebotenen Preis annehmen oder das Vertragsangebot insgesamt ablehnen.
Dieses Prinzip gilt für jeden zivilrechtlichen Vertrag. Ich kann mich entscheiden ob mir zum Bsp. ein Brötchen zu teuer ist und ich es daher nicht kaufe oder ob ich den Preis annehme. Ich kann aber nicht zum Bäcker gehen und sagen „ich akzeptiere Ihren Brötchenpreis nicht“ und dann trotzdem die Übergabe eines Brötchens erwarten.
Sage ich dagegen dem Versorger (oder dem Bäcker) „ich will das Angebot zwar annehmen, aber nur zu anderen Preisen“ dann gilt das nicht als Annahme, sondern als neues (Gegen)angebot, dass nun seinerseits der Versorger (oder Bäcker) annehmen oder ablehnen kann.
Natürlich kann mir der Bäcker das Brötchen auch günstiger verkaufen als ursprünglich angeboten und der Versorger mich auch günstiger beliefern als in den Grundversorgungstarifen angeboten. Wenn mich der Versorger aber günstiger als zu den veröffentlichten Tarifen beliefert liegt kein Grundversorgungsvertrag mehr vor, sondern ein Sonderkundenvertrag.
superhaase:
Der Witz an der Sache ist doch, dass ein solcher fiktiver Preissockel schon von vorneherein unsinnig ist. Das ist doch schon mehrfach rechtlich und logisch schlüssig dargelegt worden. Er widerspricht eindeutig auch dem Willen des Gesetzgebers.
Im übrigen sind Sie, lieber Black, in diesem Zusammenhang nicht noch die Beantwortung der \"Gretchenfrage\" in einem anderen Thread schuldig geblieben? Oder hab ich was verpasst? ;)
Diese groteske Konstruktion des VIII. Senats des BGH hält hoffentlich nicht mehr lange die Rechtsprechung auf. Wo bleibt die Anrufung des Großen Senats des BGH, um hierzu die Rechtssicherheit wiederherzustellen, die der Herr Ball damit an die Wand gefahren hat?
ciao,
sh
Black:
--- Zitat ---Original von superhaase
Der Witz an der Sache ist doch, dass ein solcher fiktiver Preissockel schon von vorneherein unsinnig ist. Das ist doch schon mehrfach rechtlich und logisch schlüssig dargelegt worden.
--- Ende Zitat ---
Meinungen gibt es viele, was derzeit zählt ist die Rechtspraxis vor Gericht, und da gilt bislang der Preissockel.
--- Zitat ---Original von superhaaseIm übrigen sind Sie, lieber Black, in diesem Zusammenhang nicht noch die Beantwortung der \"Gretchenfrage\" in einem anderen Thread schuldig geblieben? Oder hab ich was verpasst? ;)
--- Ende Zitat ---
Die Gretchenfrage beruhte auf der letzten Rechtsprechung des Kartellsenats und wurde durch die neuere Entscheidung des VIII. Senats mit der erneuten Bestätigung des Sockels überholt. Ausserdem dachte ich, ich hätte geantwortet...
--- Zitat ---Original von superhaaseDiese groteske Konstruktion des VIII. Senats des BGH hält hoffentlich nicht mehr lange die Rechtsprechung auf. Wo bleibt die Anrufung des Großen Senats des BGH,
--- Ende Zitat ---
So ist das halt für die Verbraucher. Entscheidet der BGH im Sinne der Verbraucher sind seine Entscheidungen Gottes Wort (Kartellsenat), entscheidet er für den Versorger ist es nur \"grotesk\".
superhaase:
--- Zitat ---Original von Black
Meinungen gibt es viele, was derzeit zählt ist die Rechtspraxis vor Gericht, und da gilt bislang der Preissockel.
--- Ende Zitat ---
Aber ausschließlich vor dem VIII. Senat.
--- Zitat ---Die Gretchenfrage beruhte auf der letzten Rechtsprechung des Kartellsenats und wurde durch die neuere Entscheidung des VIII. Senats mit der erneuten Bestätigung des Sockels überholt.
--- Ende Zitat ---
Die uneinheitliche Rechtsprechung wurde wiederholt, mehr nicht.
Eine Klarstellung und Korrektur steht noch aus.
Ich bin überzeugt, dass so eine Korrektur nur in eine Richtung erfolgen kann. Ansonsten ist unser ganzes Rechtssystem ad absurdum geführt.
Ja, so dramatisch sehe ich das.
--- Zitat ---Ausserdem dachte ich, ich hätte geantwortet...
--- Ende Zitat ---
Das muss ich dann wohl übersehen haben .... haben sie einen Link auf das entsprechende Posting?
--- Zitat ---So ist das halt für die Verbraucher. Entscheidet der BGH im Sinne der Verbraucher sind seine Entscheidungen Gottes Wort (Kartellsenat), entscheidet er für den Versorger ist es nur \"grotesk\".
--- Ende Zitat ---
Tun\'se das mal nich so locker flockig ab.
Es ist schon gut begründet, warum man die Ball\'schen Konstrukte als grotesk bezeichnen kann. Ich verweise hier z.B. mal auf die sehr ausführlichen Kommentare von Herrn Fricke hierzu. Bisher hat das niemand nachvollziehbar und stichhaltig widerlegt.
ciao,
sh
Black:
--- Zitat ---Original von superhaase
--- Zitat ---Original von Black
Meinungen gibt es viele, was derzeit zählt ist die Rechtspraxis vor Gericht, und da gilt bislang der Preissockel.
--- Ende Zitat ---
Aber ausschließlich vor dem VIII. Senat.
--- Ende Zitat ---
Nur das danach nichts mehr kommt, solange der Große Senat nicht angerufen wird (was bislang nicht der Fall ist). Solange werden sich die übrigen Gerichte am 8. Senat orientieren.
--- Zitat ---Original von superhaaseDie uneinheitliche Rechtsprechung wurde wiederholt, mehr nicht.
--- Ende Zitat ---
Tja und Wiederholung verfestigt. Der 8. Senat ist stets auf seiner Linie geblieben. Es ist der Kartellsenat, der abweicht.
--- Zitat ---Original von superhaaseAnsonsten ist unser ganzes Rechtssystem ad absurdum geführt.
Ja, so dramatisch sehe ich das.
--- Ende Zitat ---
Wenn Gerichtsentscheidungen, die nicht IHREM Wunschergebnis entsprechen immer gleich ihr ganzes Weltbild bzw. die Akzeptanz unseres Rechtssystems zum Einsturz bringen, kann ich nur hoffen, dass sie in ihrem Leben nicht oft mit Gerichten zu tun haben werden. In einem Rechtsstreit sind immer (mindestens) 2 Parteien beteiligt, von der JEDE denkt sie habe Recht. Wenn nun der Verlierer immer das ganze System in Frage stellen würde...
--- Zitat ---Original von superhaaseTun\'se das mal nich so locker flockig ab.
Es ist schon gut begründet, warum man die Ball\'schen Konstrukte als grotesk bezeichnen kann. Ich verweise hier z.B. mal auf die sehr ausführlichen Kommentare von Herrn Fricke hierzu. Bisher hat das niemand nachvollziehbar und stichhaltig widerlegt.
--- Ende Zitat ---
Es ist ja nicht Herr Ball alleine, der im VIII. Senat entscheidet.
Vielleicht führen die ausführlichen Kommentare des Herrn Fricke ja eines Tages zu einer Berufung an den BGH, aber bis dahin sind auch dies nur Rechtsmeinungen.
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