Liebe Gemeinde,
mit Strom oder Gas kann man im Rahmen eines Sondervertrags oder in der Ersatz- oder Grundversorgung beliefert werden. Wann welcher Vertragstyp zutrifft und welche Folgen dies hat, wurde und wird in zahlreichen anderen Threads ausführlich behandelt.
Dies soll nicht Thema dieses Threads sein.
Kunden, die im Rahmen eines Sondervertrags beliefert werden und auf einen Wechsel des Anbieters anstelle des Widerstands gegen intransparente Klauseln setzen, können zumindest zeitweilig in die Ersatz- oder Grundversorgung ihres jeweiligen Grundversorgers fallen.
In dieser Situation sehen sie sich einseitig festgesetzten, beliebig hohen Preisforderungen ausgesetzt.
Das bringt mich zu dem Schluss, dass eigentlich auch jeder Kunde, der von einem anderen Versorger beliefert wird, seinem Grundversorger den folgenden \"Liebesbrief\" schicken sollte.
Das wär\' doch mal \'ne tolle Weihnachtsaktion!
Gruss,
ESG-Rebell.
An den Grundversorger XYZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit werde ich von XXX im Rahmen eines Sondervertrags mit Strom/Gas beliefert.
Sollte dieser Vertrag enden und ein neuer Sondervertrag nicht oder nicht rechtzeitig beginnen, so werden Sie mich im Rahmen der Ersatz- und ggf. Grundversorgung beliefern. Dabei obliegt Ihnen die Festsetzung der zu zahlenden Entgelte.
Bei verbraucherfeindlichster Interpretation der BGH-Urteile vom Juni 2007 und November 2008 komme ich zu dem Schluß, dass jegliches entgegenkommende und wohlwollende Kundenverhalten als konkludentes Einverständnis zu beliebigen Forderungen gewertet werden kann und daher unbedingt zu unterbleiben hat.
Bereits heute weise ich daher ausdrücklich darauf hin, dass ich mit der Höhe der dann festgesetzten Entgelte nicht einverstanden bin, solange ich Ihnen gegenüber nicht eine anderslautende schriftliche Erklärung abgebe.
Vielmehr rüge ich Ihre Preisfestsetzungen insgesamt als unbillig und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.
Solange Sie die Angemessenheit der dann jeweils festgesetzten Preise nicht nachweisen, werde ich keine Abschlagszahlungen leisten und keine auf diesen Preisen beruhenden Rechnungen begleichen.
Dennoch werde ich in den Zeiten einer Ersatz- oder Grundversorgung Strom/Gas beziehen, weil ich darauf nicht vollständig verzichten und mich nicht aus anderen zumutbaren Quellen versorgen kann.
Für den Fall, dass es der Energiewirtschaft im Rahmen ihrer Lobby-Arbeit gelingt, den - mäßigen - Wettbewerb auf dem Strom/Gassektor wieder weitgehend zum Erliegen zu bringen, behalte ich mir außerdem vor, keinen neuen Sondervertrag mehr mit einem anderen Lieferanten abzuschließen.
Angesichts der oben geschilderten Randbedingungen für eine Belieferung in der Ersatz- und Grundversorgung gehe ich davon aus, dass Sie den für mich zuständigen Netzbetreiber bitten werden, einen Versorgerwechsel nicht böswillig zu meinen Schaden und Ihrem Vorteil zu verzögern.
Abschliessend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Textbausteine und Gutachten, die Sie ihren Rechnungskürzern schicken, für den oben geschilderten Fall nicht ausreichen werden. Neben der Begründung für die Abwälzung von angeblich gestiegenen Bezugskosten müssen Sie noch irgendwie einen angeblich vereinbarten und somit vor einer Billigkeitskontrolle geschützten Preissockel konstruieren, an dem es in der oben skizzierten Situation fehlt.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxx