Energiepreis-Protest > Main-Kinzig-Gas Gelnhausen

1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil

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Kettner:
Nach der mündlichen Verhandlung am 31.03.09 vor dem OLG Frankfurt, bei der 20 Sammelkläger gegen die Gasversorgung Main-Kinzig sowohl den Nachweis der Angemessenheit der Gaspreise einforderte als auch die Überprüfung der Preisgleitklausel für Sondervertragskunden beantragte, wurde als Termin der Urteilsverkündung der heutige 21. April genannt.
Leider wurde dieser Termin auf den 5. Mai verschoben.
Es bleibt also nach wie vor spannend.

Opa Ete:
Sieg auf der ganzen Linie:

Preisanpassungsklausel ist ungültig, Tausende bekommen Geld zurück,
der Schaden für das Unternehmen geht in die Millionen.

Gruß Opüa Ete

eislud:
Glückwunsch  :]
OLG Frankfurt Urteil vom 05.05.2009 Az. 11 U 61/07

Bild schreibt: Verbraucher gewinnen gegen Gasversorger

FR-Online schreibt: Main-Kinzig-Gas verliert Prozess

--- Zitat ---... \"Das Urteil wird sogleich rechtskräftig\", freut sich Schreiber, \"da eine Revision nicht zugelassen wurde.\"...
--- Ende Zitat ---
Energieverbraucher-mkk schreiben: Großer Erfolg für Sammelkläger

eislud:
OLG Frankfurt, Urt. v. 05.05.2009 Az. 11 U 61/07 (Kart) Unwirksame Preisänderungsklausel Gas

Kettner:
Dem Thema und den bereits hier geposteten Links ist bisland nichts hinzuzufügen. Wir warten noch auf die Urteilsbegründung und vor allem auch darauf, ob der Versorger Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Sobald über beides Gewissheit herrscht (1.: ja; 2.: nein), können mit Fug und Recht die Sektkorken knallen.

Die Webseiten der Energieverbraucher Main-Kinzig werden sozusagen gestürmt und die Sondervertragskunden decken den Versorger nun mit ihrem Schreiben zur Rückforderung der Ansprüche ein. Welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen, wird zu klären sein. Es steht jedoch zu vermuten, daß wir sozusagen wieder bei Los angelangt sind, denn der Versorger muß im Prinzip nun diejenigen Preisbestandteile der Preiserhöhungen ausweisen, die auf der Preisgleitklausel beruhen.

Für die Preisstreiker könnte die Rechnung einfach aussehen: Alle einbehaltenen Beträge verbleiben bei den Streikern. Für diejenigen, die sich das Treiben der \"Deppen\" (aka Streiker und Kläger) von Ferne angeschaut haben, dürfte es hingegen interessant werden.

Leider, leider ist im Zusammenhang mit Sensationsgier immer wieder zu beobachten, wie schön voneinander plagiiert wird ohne das Hirn einzuschalten oder diejenigen zu befragen, die unmittelbar in den Prozess eingebunden sind.
In Bezug auf die Meldung Gasverbraucher gewannen in Frankfurt und Stuttgart auf den Energieverbraucher-Seiten läßt sich bspw. sagen, daß die Aussagen \"Beim Mitte 2006 begonnenen Rechtsstreit hatte das Landgericht Frankfurt im August 2007 die Preiserhöhungen für zulässig erklärt.\" definitiv falsch ist.
Wahr ist, daß das LG Frankfurt zwar die Klage abgewiesen, die Frage nach der Angemessenheit der Preise jedoch offen gelassen hat. Der Versuch, die Angemessenheit der Preise über Preisvergleichslisten nachzuweisen, hat sich als untauglich erwiesen.

Die Mär von der Bestätigung der Angemessenheit der Preise geistert auch im Netz herum.

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