Energiepreis-Protest > Main-Kinzig-Gas Gelnhausen
1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
taxman:
--- Zitat ---Original von Kettner
Dem Thema und den bereits hier geposteten Links ist bisland nichts hinzuzufügen. Wir warten noch auf die Urteilsbegründung und vor allem auch darauf, ob der Versorger Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Sobald über beides Gewissheit herrscht (1.: ja; 2.: nein), können mit Fug und Recht die Sektkorken knallen.
--- Ende Zitat ---
Meinen Glückwunsch an die Kläger und Initiatoren im Hintergrund.
Kettner:
--- Zitat ---Meinen Glückwunsch an die Kläger und Initiatoren im Hintergrund.
--- Ende Zitat ---
Man dankt. Wir sind sehr froh, daß nun bald ein Ende abzusehen sein wird.
Die Urteilsbegründung des OLG Frankfurt findet sich hier.
Scheinbar haben lt. Urteil nur diejenigen Rückforderungsansprüche, die gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch eingelegt haben, auch unabhängig davon, ob die Kunden gestreikt haben oder nur unter Vorbehalt gezahlt haben. Ganz klar stellten die Richter fest, daß diejenigen Kunden, die sich gar nicht gerührt haben, keinen Rückforderungsanspruch mehr haben, da sie die Preise akzeptiert hätten.
Finde ich persönlich etwas scharf, denn Preiserhöhungen, die auf unwirksamen Klauseln in den AGB des Versorgers beruhen, sollten doch eigentlich für alle Kunden mit Sonderverträgen unwirksam sein, unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Schweigen in Form von Kein-Widerspruch-Einlegen kann ja nicht heißen, daß eine (unbekannterweise) unwirksame Preisgleitklausel akzeptiert wird.
Andererseits kann dieses Urteil auch durchaus zum Aufruf zu Zivilcourage angesehen werden, sich nicht alles gefallen zu lassen und durchaus auch Protest und Widerspruch einzulegen, wenn es angebracht ist.
Die Energieverbraucher Main-Kinzig haben in den vergangenen 4 Jahren laut genug getrommelt, so daß auch der verschlafenste Kunde mindestens einmal von der Problematik gehört haben sollte.
Hier ist nun auch die Main-Kinzig-Gas nach einer fairen und einvernehmlichen Lösung gefragt. Wir sind gespannt, wie der Energieversorger mit seinen rund 25.000 Sondervertragskunden umgeht.
Das Gericht hat, aufbauend auf der Verjährungsfrist, insofern eine Brücke der MKG gebaut als rückwirkend nur die Preiserhöhungen ab 1. November 2005 als unwirksam waren. Die Preisgleitklausel hingegen wurde bereits 1990 eingeführt.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Kettner
Andererseits kann dieses Urteil auch durchaus zum Aufruf zu Zivilcourage angesehen werden, sich nicht alles gefallen zu lassen und durchaus auch Protest und Widerspruch einzulegen, wenn es angebracht ist.
--- Ende Zitat ---
In diesem Sinne!!! :]
Herzlichen Glückwunsch
Schwerin:
....... an alle, die es betrifft.
Wie stellt Ihr Euch jetzt für die Zukunft auf? Das Urteil bezieht sich sicherlich auf einen bestimmten Zeitraum. Was ist mit dem danach und der Zukunft?
Grüße aus SN von SN
Kettner:
--- Zitat ---Wie stellt Ihr Euch jetzt für die Zukunft auf? Das Urteil bezieht sich sicherlich auf einen bestimmten Zeitraum. Was ist mit dem danach und der Zukunft?
--- Ende Zitat ---
Zunächst einmal betrifft das Urteil des OLG Frankfurt alle diejenigen Sondervertragskunden der Sonderverträge 230 bzw. 249ff, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt haben. Das Urteil gilt rückwirkend zum 1. November 2005. Also waren alle Preiserhöhungen seit diesem Zeitpunkt unwirksam und der Versorger muß die Erhöhungeentgelte zurückzahlen.
Es wird spannend zu sehen, wie der Versorger das macht, denn zweifellos gab es ja Einkaufspreiserhöhungen, die 1:1 an den Kunden weitergegeben werden können (wenn keine Einsparungen im Geschäftsbetrieb duirchgeführt bzw. erzielt wurden). Das Delta zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis steht dann wieder zur Diskussion und damit sind wir bei derselben Thematik wie bei der Diskussion rund um den §315.
Für das Danach (nach dem Urteil?) läßt sich auch leicht eine Antwort finden: Der Versorger hat bereits mehrere Woche vor Urteilsverkündung die AGB geändert und damit auch die Preisgleitklausel. Mit der Prüfung dieser Klausel können sich nun diejenigen herumschlagen, die es wirklich interessiert.
Wir von der Bürgerinitiative haben in der Zwischenzeit eine erfolgreiche Wechselkampagne gestartet, die den Versorger >>10% der Kundschaft kostete. Darunter sind sicherlich >80% aller Streiker, der Rest wird folgen.
Wer bis dahin noch nichts gemerkt hat, wird auch in Zukunft nichts merken, und die Initiative sieht ihre Aufgabe nicht darin Nachhilfe in Zivilcourage zu geben.
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