Energiepreis-Protest > Main-Kinzig-Gas Gelnhausen
1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
RR-E-ft:
1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil
Kettner:
Nun ja, das OLG Frankfurt hat die Urteilsverkündung auf den 20. Januar verschoben, um die Urteilsbegründung des BGH ggfs. entsprechend würdigen zu können.
Wie die zitierte Netzzeitung darauf kommt, daß die Kläger auf die Beauftragung eines eigenständigen Gutachtens kommt, bleibt nebulös, geht es doch in diesem Berufungsverfahren darum, daß Urteil der Vorinstanz prüfen zu lassen.
Insgesamt sollte auch die positive Seite eines Urteils zugunsten der Kläger (die Verbraucher) nicht verschwiegen werden: Nicht nur die 21 Kläger würden von einem positiven Urteil profitieren, sondern, nach Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden, alle 25.000 Kunden des Versorgers. Das sind doch schon ganz andere Dimensionen - und da sieht man dann auch, warum mit solche harten Bandagen gekämpft wird.
Gruss
C. Kettner
Kettner:
Das OLG Frankfurt hat in der Berufungsklage der 20 Kläger, die die Main-Kinzig-Gas (MKG) wegen überhöhter Gaspreise zur Rechenschaft zu ziehen versuchen, weder die Klage abgewiesen noch ein endgültiges Urteil gefällt.
Es hat aber einen Hinweis- und Auflagenbeschluss gefasst, nach dem dem Gasversorger einige Hinweise gegeben und die Nachbesserung vorgelegter Beweise verlangt wurde.
Die Hinweise beziehen sich v.a. darauf, daß die vorgelegten Preisvergleichslisten, die die Angemessenheit der Gaspreise dokumentieren sollen, den Anforderungen des BGH an solche Vergleichslisten nicht genügen. Da darüberhinaus das OLG hat Zweifel äußerte, ob das vorgelegte Privatgutachten für eine Beweisführung ausreicht, daß lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden, wurde dem Gasversorger anheim gestellt, das bisherige Beweisangebot zu ergänzen.
Gleichzeitig wurde überraschenderweise eine weitere mündliche Verhandlung für den 31. März 2009 angesetzt.
Anläßlich der jüngsten Entscheidungen des BGH zu Preisgleitklauseln in Sonderverträgen haben sich die Kläger als Sondervertragskunden dazu entschlossen, die Klage dahingehend zu erweitern, daß beantragt wurde, die Preisgleitklausel wegen mangelnder Transparewnz für unwirksam zu erklären. Zur Überraschung der Kläger beschäftigte sich das OLG eingehend mit den Konsequenzen dieses Antrages, wenn der denn tatsächlich auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung würde.
Folgt das Gericht diesem Antrag, hätte dies für die MKG gravierende Folgen, da die Kunden die auf dieser Klausel basierenden Entgelterhöhungen zurückfordern können.
Kettner:
Bekanntlich geht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Sammelklägern und der Main-Kinzig-Gas (MKG) in die nächste Runde. Und zwar:
Am Dienstag, den 31.03.2009 um 10:30 Uhr
OLG Frankfurt, Zeil 42, Gebäude D, Raum 101
Zur nachhaltigen Dokumentation des Interesses am Verfahren sind alle Kläger und Interessierte aufgerufen der mündlichen Verhandlung beizuwohnen. Der Eintritt ist kostenlos, die Geschichte verspricht spannend zu werden.
userD0009:
--- Zitat ---Original von Kettner
Der Eintritt ist kostenlos[...]
--- Ende Zitat ---
Wahnsinn!!
Möge Recht haben und Recht bekommen auf Seiten der Verbraucher sein.
Grüße
belkin
P.S: Ich konnte mir eine Bemerkung zum \"kostenlosen Eintritt\" bei Gericht einfach nicht verkneifen.
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