Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

StromGVV -- wann ergibt sich daraus (überhaupt) ein Preisänderungsrecht für den Versorger?

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RR-E-ft:
Per definitionem wird nicht jeder Haushaltskunde  in der Grundversorgung beliefert, vgl. nur § 41 EnWG.

Nach dem Urteil des BGH vom 28.03.2007, Az. VIII ZR 144/06, könnte wohl der gesamte Strompreis dann der Billigkeitskontrolle unterliegen, wenn der Vertrag bereits zu einer Zeit abgeschlossen wurde, als der Versorger noch eine unbestrittene Monopolstellung inne hatte, also bei Vertragsabschluss vor dem 28.04.1998. Der Gesamtpreis könnte auch dann der Billigkeitskontrolle unterliegen, wenn man die Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH, Urt. v. 29.04.2008, Az. KZR 2/07 Rdn. 26 heranzieht, wonach die Tarifpreise an den Maßstab der Billigkeit gebunden sind und deshalb eine gesetzliche Verpflichtung zur nachträglichen Preissenkung bestehen kann. Nachdem die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist, darf grundsätzlich alles angezweifelt werden.

Gulliver08:
Hallo RR-E-ft,

nachdem Sie so freundlich waren so schnell zu antworten (danke dafür), muss ich auch schnell nochmal eine Frage loswerden.

Der Vertrag wurde nach dem 28.04.1998 abgeschlossen, damit leite ich ab, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der Sockelbetrag evtl. nicht der Billigkeitsprüfung unterzogen werden muss.

Wenn dem so ist, wie definiert sich denn dann der Sockelbetrag und welchen Preisen ist dann evtl. zu widersprechen?

Danke nochmal.

Gruß

RR-E-ft:
@Gulliver08

Möglicherweise ist man Haushaltskunde und gleichwohl nicht in der Grundversorgung und es gibt deshalb gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB.

Soweit ich sehen kann, sind Sie in der entsprechenden Prüfung (Als was für ein Kunde erscheine ich der Welt?)  wohl geübt bzw. halten sich dafür.  Was meinen Sie denn, wie der 8.Zivilsenat des BGH im Urteil vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) wohl einen sog. \"Sockelbetrag\" definiert hat? Der Gewinnanteil am Preis darf nachträglich nicht erhöht werden. Wenn Sie gleichwohl noch Fragen haben sollten, wenden Sie sich ggf. bitte an einen Kollegen/ eine Kollegin, um den konkreten Einzelfall prüfen zu lassen. Ggf. sollte man seine Fragen zu Strom und Gas dabei sammeln und gemeinsam abhandeln lassen.

Wer mag, kann auch hier endlos weiterschreiben oder einfach jeden Tag einen neuen Thread eröffnen (insbesondere für alle die, die wo keinen Adventskalender haben, wo jeden Tag etwas neu aufgemacht werden kann). ;)

Gulliver08:
Ich denke das Forum ist dazu da, seine Fragen und Sichtweisen loszuwerden. Dass dieses Thema alles andere als schwarz oder weiss ist, wissen Sie selbst am besten.

Und einen Anwalt nehme ich mir gerne ... nämlich dann, wenn ich das Thema für mich weitestgehend erarbeitet habe und danach noch evtl. Zweifel an Details bestehen.

Und dass zu dem Thema zwei Threads eröffnet wurden, sei der Tatsache geschuldet, dass dieser Thread hier aus meiner Sicht eine -evtl. auch für andere interessante- Grundsatzfrage beinhaltet, während der andere sich mit meinem Stromthema beschäftigt (es wird ja keiner gezwungen, irgendwas zu lesen oder zu antworten).

Gruß

Black:

--- Zitat ---Original von Gulliver08
Und einen Anwalt nehme ich mir gerne ... nämlich dann, wenn ich das Thema für mich weitestgehend erarbeitet habe und danach noch evtl. Zweifel an Details bestehen.
--- Ende Zitat ---

Darüber freut sich jeder Anwalt  :D

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