Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
StromGVV -- wann ergibt sich daraus (überhaupt) ein Preisänderungsrecht für den Versorger?
RR-E-ft:
@Black
Nicht minder freut sich wohl ein Metzger, wenn man selbst ein Schwein schlachtet und dann allenfalls nur in den Laden geht, um nach den Rezepturen für die Würschte zu fragen, insbesondere weil man Restzweifel wegen der genauen Gewürze und deren Mengen hat. Aber so sind die Leute halt dank \"Hobbythek.de\", kommen nur noch ins Bekleidungsgeschäft, wenn es Restzweifel an Details beim Selbstschneidern auszuräumen gilt. Gottlob, es wird ja wenigstens keiner gezwungen zu antworten. Möglicherweise wäre der Metzger derart ob seiner Rezepturen und Kniffe befragt leicht unleidlich geworden. Und wer kann schon wollen, dass dessen Werkzeug in Augenhöhe kreist.... :D
Hat irgendwer Jean Pütz gesehen? ;)
--- Zitat ---Original von Gulliver08
Und dass zu dem Thema zwei Threads eröffnet wurden, sei der Tatsache geschuldet, dass dieser Thread hier aus meiner Sicht eine -evtl. auch für andere interessante- Grundsatzfrage beinhaltet, während der andere sich mit meinem Stromthema beschäftigt (es wird ja keiner gezwungen, irgendwas zu lesen oder zu antworten).
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von Gulliver08
Mal eine Frage an die Fachleute.
Wie läuft denn die Einschaltung eines Anwaltes/Anwältin über den Bund vom Prozess her ab? Bezüglich des nach Einschaltung festgelegten Verfahrens ist die klare Information auf der BDEV-Site zu finden, obige Frage wurde aber dort nicht eindeutig beantwortet.
Danke & Gruß
--- Ende Zitat ---
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