@Unsigned
Eine Sperrung muss 14 Tage vorher schriftlich angedroht werden.
Das haben wir hier nicht.
Wenn der Inkassobeauftragte kommt, kann der allenfalls das Geld mitnehmen, was Sie ihm freiwillig in die Hand drücken.
Weil Sie ihm wohl nichts geben werden, muss er unverrrichteter Dinge von dannen ziehen.
Streit gibt es dann nur über die Kosten des \"Inkassogangs\", immerhin wurden die Schuhsohlen des Inkassobeauftragten abgenutzt.
Solche Kosten zahlen Sie nicht, weil Sie sich doch schon nach der BGH- Rechtsprechung gar nicht im Verzug befinden.
Auch ohne Hausverbot kann ein Inkassobeauftragter weder in Ihre Wohnung eindringen, noch diese nach Barmitteln durchsuchen, noch sich anderweitig Wertgegenständen bemächtigen.
Er kann eigentlich gar nichts machen außer klingeln, \"Guten Tag\" wünschen und mitteilen, dass sein Auftraggeber der Meinung sei, es gäbe offene Forderungen und fragen, wie es um die Bezahlung bestellt sei.
Dass der Versorger der Auffassung ist, wussten Sie ja bereits vorher. Dafür muss man keinen schicken.
Wünschen Sie also einfach auch einen \"Guten Tag\" und verabschieden Sie diesen Mitarbeiter sogleich höflich.
Sie schulden keinerlei weitere Unterhaltung mit diesem Mitarbeiter, der schon vorher weiß, dass sein Besuch unerwünscht ist.
Sie können Ihrem Versorger auch schon jetzt mitteilen, dass sich der Inkassobeauftragte den Sohlenabrieb speren kann, weil Sie freiwillig nichts zahlen werden.
Übrigends stand in der FR, dass Mainova von einem Kartellverfahren betroffen sei, so jedenfalls die Zeitungsartikel zum Gaspreis in Frankfurt.
Das wird sich in Eppstein wohl nicht viel anders verhalten wegen der Gleichpreisigkeit im Versorgungsgebiet.
Lesen Sie deshalb auch die anderen Beiträge zur Mainova.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt