Energiepolitik > Dies & Das
Datenschutz mit Frust - Ein Hoch auf das Telefoninkasso
u.h.:
--- Zitat ---Original von egn
... Danach wird dann eine neue EC-karte angefordert weil die alte nicht mehr benutzbar ist.
Die betroffene Bank hatte keinerlei weiteren Kontrollen durchgeführt und so konnte der Konto-Napper mit der neuen EC-Karte und neuer PIN problemlos an einem Geldautomaten Geld abheben.
--- Ende Zitat ---
Seit wann wird mit einer neuen EC-Karte automatisch eine neue PIN ausgegeben???
egn:
--- Zitat ---Original von u.h.
Seit wann wird mit einer neuen EC-Karte automatisch eine neue PIN ausgegeben???
--- Ende Zitat ---
Ich habe leider auch nicht mehr Detailinformationen darüber wie man im konkreten Fall zu PIN gekommen ist.
Wasserwaage:
neue pin bei neuer karte ist eigentlcih der normalfall.... und das mit der post wird wohl auch klappen, wenn der betroffene nicht merkt, dass keine post mehr bei ihm ankommt.... meist liegen aber zwischen versand der karte und versand der pin doch einige tage mehr
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Wolfgang_AW
Zum Einen ist das ist eine Möglichkeit, die aber auch nur funktioniert, wenn es überhaupt etwas zurück zu buchen gibt.
--- Ende Zitat ---
Ich habe nochmal Wikipedia zum Thema Einzugsermächtigung und Lastschriften nachgelesen. Dort gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass die Lastschriftrückgabe eine noch ausreichende Deckung des Kontos des Belastenden voraussetzt.
Wäre dies der Fall, so wäre das Recht zum Lastschriftwiderspruch wertlos.
--- Zitat ---Original von Wolfgang_AW
Zum Anderen haben viele, vor allem ältere Mitbürger, keinen Online-Zugang oder stehen täglich am Kontoauszugsdrucker.
--- Ende Zitat ---
Wer nicht selbst seine Auszüge erstellt, der bekommt sie mindestens vier mal im Jahr von seiner Bank zugeschickt.
Danach ist immer noch 6 Wochen Zeit zur Reaktion; bei unberechtigten Lastschriften sogar erheblich länger (laut einem BGH-Urteil).
Gruss,
ESG-Rebell.
nomos:
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
.........
Danach ist immer noch 6 Wochen Zeit zur Reaktion; bei unberechtigten Lastschriften sogar erheblich länger (laut einem BGH-Urteil).
--- Ende Zitat ---
Kreditinstitute müssen die Bonität der Lastschrifteinreicher wie bei einem Kredit im eigenen Interesse prüfen und dabei das Volumen der Lastschriften beachten und Rücklastschriften einkalkulieren. Tun sie das nicht ausreichend, ist es ihr Risiko.
Das mit der Sechs-Wochen-Frist wird oft verkürzt wiedergegeben. Diese beginnt nicht unbedingt am Tag der Belastung. In der Regel ist die Rückgabemöglichkeit erheblich länger. Das ist in den AGB der Kreditinstitute geregelt: Siehe Beispiel hier.
Was das \"Unterlassen einer rechtzeitiger Einwendungen\" ist, damit dürfen sich, wie gehabt, dann wieder die Juristen auseinandersetzen. ;)
--- Zitat ---(3) Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
--- Ende Zitat ---
Aber beachten! Das gilt für Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren. Lastschriften im Abbuchungsverfahren kann rückwirkend nicht widersprochen werden.
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